Hallo,
angenommen, man gäbe 500 Teile zu einem Galvanik-Betrieb. Diese würden veredelt, und als die Teile zurückkämen, sind 350 gut und 150 schlecht. Dies hätte der Veredler vorher gesagt und mit einem Anlagenstillstand begründet. In Rechnung würden nur die Bearbeitung für die 350 guten gestellt. Jetzt hätte man ja 150 Teile die man nicht brauchen kann; für die Rohmaterial verwendet wurde, das verschrottet werden müsste; und man müsste unter Umständen neue Teile produzieren damit die Kunden zufrieden gestellt wären.
Was könnte/dürfte man dem Veredler in Rechnung stellen? Man gibt ihm ja Teile zur weiterverarbeitung , und er haftet nur für diese weiterverarbeitung? Oder könnte man wenigstens das Rohmaterial belasten (inkl. Bearbeitung)? Oder…? Was wäre da rechtlich ok?. Ist das HGB?
Vielen Dank für ein paar Hinweise
Martin
Hallo Martin,
Jetzt hätte
man ja 150 Teile die man nicht brauchen kann; für die
Rohmaterial verwendet wurde, das verschrottet werden müsste;
diese 150 Teile sind was genau? Nicht weiter verarbeitbar, Schrott,
beschädigt?
Was könnte/dürfte man dem Veredler in Rechnung stellen? Man
gibt ihm ja Teile zur weiterverarbeitung , und er haftet nur
für diese weiterverarbeitung?
Gibt es dazu vertragliche Regelungen/Absprachen?
Ist das HGB?
Kommt drauf an. Vor allem mal darauf, was für Ansprüche gestellt
werden und ob einer oder beide Vertragspartner Kaufleute iSd HGB
sind.
Gruß - Jaschiii
Hallo,
ja man ist ja in Kontakt, und kriegt die Sache ja irgendwie immer geregelt.
Mich interessierte vor allem ob es da was allgemein verbindliches gäbe, dass man mal eine Grundlage hat, was alles möglich wäre (oder eben nicht).
Ich meinte ich hätte mal was gehört, dass wenn nichts anderes ausgemacht ist, der Veredler im Prinzip nur für seine Arbeit gerade steht.
Grüsse
Martin
Hallo,
in diesem Falle wären sie Schrott. Und es gibt keine besonderen Absprachen. Es geht mir nur wie ich oben erwähnte, darum den Rahmen ein bisschen abzuklopfen, da ich zwar der Ansprechpartner bin aber eben kein Kaufmann sondern „nur“ Techniker. Für mein Dafürhalten müsste mein Vertragspartner mir die Teile ersetzen, da mir ja Kosten entstanden sind (Rohmaterial plus Fertigung) die jetzt durch den erzielten Schrottpreis nicht gedeckt wären. Dass man das durch ein Gespräch klären kann ist klar, ist auch immer abhängig um welchen Betrag es geht. Aber wäre er verpflichtet sie zu ersetzen?
Grüsse
Martin
Hallo Martin,
in diesem Falle wären sie Schrott. Und es gibt keine
besonderen Absprachen. Es geht mir nur wie ich oben erwähnte,
darum den Rahmen ein bisschen abzuklopfen, da ich zwar der
Ansprechpartner bin aber eben kein Kaufmann sondern „nur“
Techniker. Für mein Dafürhalten müsste mein Vertragspartner
mir die Teile ersetzen, da mir ja Kosten entstanden sind
(Rohmaterial plus Fertigung) die jetzt durch den erzielten
Schrottpreis nicht gedeckt wären. Dass man das durch ein
Gespräch klären kann ist klar, ist auch immer abhängig um
welchen Betrag es geht. Aber wäre er verpflichtet sie zu
ersetzen?
Ohne dass man Details kennt, bleibt´s zwangsläufig vage.
Aber IMHO: eindeutig ja.
Gruß - Jaschiii
Moin!
Der Besteller eines Werkes (Veredelung) kann vom Unternehmer Schadensersatz verlangen, wenn dieser Murks abliefert. Zu ersetzen ist dabei der Wert der Teile vor der „Veredelung zu Schrott“. Wenn der Besteller den Schrott hat, muss er sich den Preis für den Schrott davon abziehen lassen. Denn sonst hätte er ja plus gemacht.
Grüße Bronko!