Hallo,
gibt es irgendwelche Vorschriften, wie eine NK-Abrechnung auszusehen hat? Strom und Wasser müssten doch einzeln aufgeschlüsselt sowie Kilowattstunden und Kubikmeter angegeben sein. Was kann man machen, wenn nicht mal die Personenanzahl angegeben ist?
Danke und Grüße
Franz
Hallo,
gibt es irgendwelche Vorschriften, wie eine NK-Abrechnung
auszusehen hat? Strom und Wasser müssten doch einzeln
aufgeschlüsselt sowie Kilowattstunden und Kubikmeter angegeben
sein. Was kann man machen, wenn nicht mal die Personenanzahl
angegeben ist?
Hallo,
es gibt formale Voraussetzungen, die eine Nebenkostenabrechnung erfüllen muss.
Grundsätzlich: Umlagefähig sind alle Kosten, die vereinbart sind.
Grundsätzlich: Der Vermieter legt einmal den Umlageschlüssel fest. Er ist nur dann zu ändern, wenn ein Schlüssel grob unbillig ist oder wenn z.B. gesetzliche Bestimmungen dies erfordern. Ohne Zustimmung des Mieters kann ein Umlageschlüssel -soweit sich die Änderung auf seine Abrechnung auswirkt - weder vom VM noch von einer WEG geändert werden.
Die Abrechnung hat den Ersteller der Abrechnung und den Empänger zu benennen. Ferner muss die Abrechnung den Zeitraum enthalten, über den die Abrechnung erstellt wird. In der Abrechnung können dann alle oder auch nur gewisse Betriebskosten abgerechnet werden. Die Abrechnung getrennter Kosten - soweit vereinbart - ist also neben der Abrechnung zusätzlich möglich.
Die Abrechnung hat alle in der Abrechnung genannten Positionen zu nennen und die Gesamtkosten, die während des Abrechnungszeitraumes ( nicht der Mietzeit, sondern die Frist, die auch ohne Umzüge festgelegt ist ) die entstanden sind aufzulisten. Die Positionen haben sodann je nach Kostenart den Verteilungsschlüssel auszuweisen. Dieser wurde, wie bereits oben erwähnt, einmalig festgelegt. In einer weiteren Spalte sind dann die Daten des Mieters ( Wohnfläche, Verbrauch, Anteil ) auszuweisen und dahinter die Gesamtsumme.
Die Vorauszahlungen sind getrennt auszuweisen und von den Kosten abzusetzen.
Besonderheiten bei Heizkosten und Warmwasserversorgung sind Bestandteile der Heizkostenabrechnung. Sie kann in vielfältiger Art und Form erstellt werden.
Entscheidend ist immer, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Wasser/Abwasser kann nach Verbrauch, nach Wohnfläche oder nach Personentagen ( nicht Personenzahl) abgerechnet werden. Fallen Uhren aus oder können keine verbrauchsabhängigen Abrechnungen vorgenommen werden, gibt es auch Probleme bei der personenbezogenen Abrechnung ist zwingend vorgeschrieben, dass dann nach der Wohnfläche abgerechnet werden muss, zumindest für den Abrechnungszeitraum, der nicht genau erfasst werden kann.
Bei den Stromkosten muss man wieder zwischen den Kosten der Heizung und der Treppenhausbeleuchtung/der Allgemeinräume unterscheiden. Die SAtromkosten wird man von 5-10 % den Heizkosten zuordnen, wenn sie nicht direkt erfasst werden, den Restbetrag muss man dann durch die Wohnflächenverteilung ( qm ) abrechnen.
Wird jedoch der Strom der Heizung getrennt erfasst, kann der VM die sonstigen Stromkosten nach Wohneinheiten oder Wohnfläche abrechnen.
Eine Abrechnung durch Personenzahl ist unsinnig, denn bei einer einzelen Person kann mehr Besuch ankommen als ein Vier-Familine-Haushalt selbst und die Besucher verursacht.
Wer sich hier in einen Rechtstreit bei den Nebenkosten begibt, muss sich eines Anwaltes bedienen.
Grüsse Günter
Hallo, Günter,
danke für ausführlichen Erläuterungen!
Vielleicht habe ich es jetzt überlesen: Muss der Rechnungsersteller Strom und Wasser getrennt ausweisen oder darf er das auch nur in einer Summe angeben, was doch ziemlich irritierend sein kann. Außerdem müssten doch auch Kilowattstunden und Kubikmeter Pflicht sein. Wenn eine verbrauchsgemäße Abrechnung zwischen Empfänger und Ersteller vereinbart wurde, darf dann einfach eine Rechnung nach Wohnfläche erstellt werden, die dann auch noch grob unbillig ist?
Danke und Grüße
Franz
Hallo, Günter,
danke für ausführlichen Erläuterungen!
Vielleicht habe ich es jetzt überlesen: Muss der
Rechnungsersteller Strom und Wasser getrennt ausweisen oder
darf er das auch nur in einer Summe angeben,
Die Kosten sind getrennt auszuweisen, denn es handelt sich hier um unterschiedliche Kostenarten. Eine Überprüfung auf Richtigkeit, zumindest Plausibilität ist bei einer Gesamtsumme nicht möglich.
was doch ziemlich
irritierend sein kann. Außerdem müssten doch auch
Kilowattstunden und Kubikmeter Pflicht sein. Wenn eine
verbrauchsgemäße Abrechnung zwischen Empfänger und Ersteller
vereinbart wurde, darf dann einfach eine Rechnung nach
Wohnfläche erstellt werden, die dann auch noch grob unbillig
ist?
Wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbart wurde, kann diese nicht geändert werden, wenn der Mieter nicht zustimmt. Duldet der Mieter allerdings im 1. Jahr diese Abrechnung und auch in weiteren Jahren kann durchaus davon ausgegangen werden, dass der Mieter einer Vertragsänderung durch sein Schweigen zugestimmt hat. Kann der VM jedoch nicht verbrauchsabhängig abrechnen, weil Zähler defekt sind kann er zumindest für einen Abrechnungszeitraum, ja er muss sogar als Alternative, die Wohnfläche als Maßstab nutzen.
Grüsse Günter
Hallo, Günter,
danke für die ausführlichen Erläuterungen!
Noch einen schönen und unterhaltsamen Tag, Günter!!