Hallo Experten!
Eigentlich bin ich gar nicht so spießig und beiße mir nicht so auf die Zunge beim Sprechen ,
da aber in diesem Forum nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen ausgetauscht werden dürfen hier eine kleine abstrakte Geschichte:
Angenommen jemand hat vor seine ehemalige Nebenerwerbsquelle im Außenbereich auszubauen. Die etwas baufälligen Außenwände des Wohnhauses sollten gegen gemauerte Wände ersetzt werden und die moderige Holzbodenplatte soll durch eine Betonbodenplatte ausgetauscht werden. Ferner sollen in diesem Zuge kleinere Ecken mit umbaut werden und das Dach leicht angehoben werden um etwas mehr Wohnfläche zu erhalten.
In einem Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter des Bauamtes würde festgestellt, dass für das bestehende Wohnhaus Bestandsschutz gilt. Ein Bauantrag zum Umbau und außerdem der Erweiterung könne genehmigt werden.
Ein Architekt, der von sich behauptet, er habe im Außenbereich Erfahrung stellt einen entsprechenden Bauantrag mit dem Titel Umbau und Erweiterung, in dem die oben genannten Maßnahmen aufgeführt sind.
Der Bauantrag würde mit Genehmigt. Später könnte man in den Unterlagen des Bauamtes lesen, dass der Antrag nach BauGB §35 Abs4 Nr5 behandelt wurde: „die Erweiterung eines Wohngebäudes…“
Ein Bauunternehmer, der von sich behauptet, er habe im Außenbereich Erfahrung wird mit der Bauleitung beauftragt.
Die Fundamente der neune Außenwände würden erstellt, und das Haus anschließend abgerissen.
Wie der Zufall will wird in diesem Augenblick das Bauamt wieder aufmerksam und erklärt: Mit Umbau und Erweiterung sei keineswegs der Abriss und Wiederaufbau genehmigt.
Da die Mitarbeiter von Bauämtern sich zwar um die Größe einer Doppelgarage kümmern, den Bauantrag aber inhaltlich nicht kontrollieren käme es zu einer Situation ohne Haus.
Möglicherweise könnte jemand das Bauamt davon zu überzeugen das es einen Fehler gemacht hat.
Es hätte nicht „Umbau und die Erweiterung“ nach §35 Abs4 Nr3 behandelt müssen sondern: „die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes…“. Dann wären die beantragten neuen Außenwände und die Betonbodenplatte sicher weniger zum Problem geworden.
Da das Haus schon abgerissen wäre und außerdem auch schon eine erhebliche Menge Geldes in das Vorhaben geflossen wäre, könne der Unmut und die Verzweiflung ein durchaus erhebliches ausmaß annehmen.
Vielleicht kennt ihr solche oder ähnliche Fälle. Schreibt doch mal was daraus geworden ist.
Gruß
Benni