Hallo ,
. . . ein Freund kauft sich morgen ein Faltboot ( 5m ) aus der
ehm. DDR , dazu hat er einen Außenborder mit 6 PS angeboten bekommen
Die Reglung besagt ja , das bis 5 ! PS FS frei sei ,
nun die Frage : werden die 5 PS an der Schraube gemessen ?
Der Motor ist sehr alt und hat sicherlich nicht mehr 6 PS !
Auf dem Wasser gelten ja andere Bestimmungen als auf Land . . .
Hallo
Die Reglung besagt ja , das bis 5 ! PS FS frei sei ,
nun die Frage : werden die 5 PS an der Schraube gemessen ?
Ja. Die Leistung an der Propellerwelle.
Der Motor ist sehr alt und hat sicherlich nicht mehr 6 PS !
Wenn ein Schiffsmotor! 1/6 seiner Leistung verloren hat, dann gehört er auf den Müll. Nie im Leben würde ich mit so einer Gurke noch fahren.
Es zählt die angegebene Leistung. Für die WSP ist das übrigens „fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Auf dem Wasser gelten ja andere Bestimmungen als auf Land .
Stimmt. Und auch wenn man keinen Führerschein unter 5 Ps braucht, dann muss man trotzdem z.B. die Kollisionsverhütungsvorschriften (KVR) wissen und beachten.
Passiert etwas dann freut sich gleich der Staatsanwalt.
Greetz, Gley
… Faltboot … dazu hat er einen Außenborder mit 6 PS angeboten bekommen …
Wie wird denn der fest gemacht?
Lieber mal einen Führerschein machen. Spart viel Ärger und kann man im Winter gut erledigen.
Gruß JK