Außendarstellung und Kommunikation von Prokura

Hallo,

muss die Ernennung der Person xy zum Prokuristen nach außen kommuniziert werden (außer eben dem Eintrag ins Handelsregister)? Muss/Sollte z. B. in der E-Mail Signatur der betreffenden Person explizit erwähnt werden, dass es sich um einen Prokuristen handelt?

Vielen Dank!

Chris

Hallo Chris,

ein Prokurist zeichnet mit „ppa“ - dabei ist es egal, in welcher Form der Schriftverkehr erfolgt, also per „normaler“ Post oder per elektronischer Post (E-Mail).

Gruß
Sonja