Hallo,
ich bin seit diesem Jahr 4 Tage in der Woche in ganz Deutschland mit einem Firmenwagen unterwegs, den ich auch privat nutzen kann. Ich hatte sowas schon mal vor einigen Jahren und damals hatte ich auch einen Steuerberater, der von mir eine Liste haben wollte, an welchem Tag ich wo in Deutschland war. Diese musste immer vom Chef unterschrieben sein und wurde dann mit meiner Steuererklärung eingereicht.
Seit einigen Jahren machen ich meine Steuererklärung selbst und frage mich nun, ob ich das mit der Liste wieder machen sollte. Ach ja: Spesenabrechnung mache ich tagesgenau mit meinem Chef, dabei werden auch die gesetzlich vorgegebenen Spesen berücksichtigt (je nach Arbeitszeit am Tag).
Ich hoffe ich habe meine Frage verständlich formuliert und Sie wissen, was ich meine.
zuerst einmal: wie wird der firmenwagen steuerlich gehandhabt? mit der üblichen 1%-regelung? die ist ja nur dann vorteilhaft, wenn das kfz in erheblichem maße privat genutzt wird.
ansonsten hilft immer noch die fahrtenbuchaufstellung - welche fahrten werden wann beruflich/privat genutzt, wie hoch ist der jeweilige anteil?
nach dem ergebnis kann es sich durchaus rentieren, eine nachberechnung in der steuererklärung anzugeben. dann wird die 1%-regelung „ausgehebelt“ und die berechnung erfolgt nach den tatsächlichen anteilen. das kann man meines wissens nach jedes jahr neu wählen.
„problem“ dabei ist: man muß erstmal die berechnung anstellen, um zu wissen, ob man mit der 1%-regelung besser fährt oder nicht. man bekommt zwar mit der zeit ein gefühl dafür, aber das dauert.
generell gilt: vom arbeitgeber abgezeichnete listen, wann welche fahrtn mit wieviel kilometern und zeitaufwand beruflich/geschäftlich bedingt waren, hilft beim fa immer! ansonsten gelten die einschlägigen und sehr engen vorgaben des fa zur fahrtenbuchführung!
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Na da bin ich ja schon mal einen Schritt weiter. Ja, derzeit wird per 1% Regelung vorgegangen. Da ich im Jahr aber über 50.000 km geschäftlich fahre glaube ich, dass es anders besser wäre. Ein Fahrtenbuch ist aber wirklich ein Graus. Das hatte ich schon mal. Gibt es denn da keine Erfahrungswerte dass bei 50.000 km im Schnitt x km privat anfallen um diese dann abzurechnen? Meinen Sie es reicht, wenn ich meine unterschriebenen Wochenpläne (auf denen sind Reiseweg und Ziel sowie Uhrzeiten der An und Abreise benannt) sowie eine km Zahl der privaten km auf dem gleichen Formular beim FA einreiche? Wenn ja: Wo gebe ich dass denn im Formular der Steuererklärung an?
Entschuldigen Sie bitte die vielen Fragen. Da fällt mir ein, ich könnte ja eigentlich auch mal zum Bund der Steuerzahler gehen, ich glaube die helfen einem auch, oder?
Vielen Dank noch mal und viele Grüße
Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, so muss diese private Nutzung als geldwerter Vorteil vom Arbeitgeber im Rahmen der Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer versteuert werden.
D.h. die private Nutzung eines Firmenwagens erhöht den steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Wie die private Nutzung eined Firmenwagens versteuert wird, weis ich nicht.
Enweder gilt diese 1%-Regelung oder es geht nach den privat gefahrenen Kilometern (siehe Fahrtenbuch).
Die Spesenabrechnung mit der Firma hat mit der privaten Einkommensteuererklärung direkt nichts zu tun.