Aussendienst private nützung des wagens

Hi habe eine frage.
ein ausendienster hat ein fahrzeug mit der 1% Regel und einer (privatfahrt) Km-Begrenzung von 5000km.
jetzt ist er anstatt 5000km, 10.000km mehr gefahren.
darf der arbeitgeber die mehrkilometer berechen, so wie im vertrag beschlossen?
nach welcher grundlage darf es aufgerechnet werden, wenn im vertrag keine summe für mehrkilometer aufgeführt ist.
hat event. arbeitgeber probleme mit dem finanzamt wenn er ihm das nicht berechnet?
(schenkung?)

Deine Frage geht ja schon in Richtung „Rechtsfrage“ und eine rechliche Auskunft kann ich sicherlich nicht geben.
Bei einem meiner vorherigen Arbeitgeber wurde der Dienstwagen auch bei mir mit 1% + 0,03% Wohnort-Arbeitsstätte versteuert. Zur privaten Nutzung wurden soundsoviel private „frei“-Kilometer vereinbart. Für jeden weiteren km musste ich ensprechend der Vereibarung zahlen. Ich meine, es waren um die 0,20 € pro km.
Wenn der Dienstwagen nach der 1% Methode versteuert wird, sollte es für den AG aber auch kein Problem sein Dir die „Mehrkilometer“ zu „schenken“. Versteuert wurde es ja…

Wie schon gesagt - Das ist meine Meinung - ob es ein Rechts- oder Steuerberater anders sieht ist möglich…

Beste Grüße
Tman

Hallo

Eigentlich dürfte das kein Problem darstellen ! Wenn es nicht im Vertrag festgehalten ist sollte es am Tisch einfach gemeinsam besprochen werden.
10.000 km mehr als vereinbart ist eben nicht wenig ! Wenn es 2000 gewesen währen denke ich währe es auch kaum erwehnt worden doch hier verliert das Fahrzeug einfach zu schnell an wert und dies muss irgendwie ausgeglichen werden.

Mit dem Finanzamt wird es keine Probleme geben. Doch sollte hier einfach für die Zukunft eine klare Regelung getroffen werden.

Vorschlag währen aus 1% für dieses mal 2% zu machen und sich ab jetzt an die angegebenen km zu halten oder eben eine genaue Regelung festhalten wie mehrkilometer zu zahlen sind.

Hoffe das hat geholfen

MfG

Hallo,

dass ist immer eine Frage wie der Vertrag ausgehandelt wurde. Grundsätzlich fällt die Kilometerpauschale an.
Hier sind alle Kosten die bei einem Fahrzeug entstehen beinhaltet.
Probleme für den Arbeitgeber kann es weniger geben, da ja nicht unbdingt nachvollziehbar ist ob privat oder geschäftlich gefahren wurde. Höchstens es liegt ein Fahrtenbuch vor.
Sonst müssen die Mehrkilometer einfach nachverhandelt werden. Meistens sind die Firmen recht kulant.

mfg

Michael

Hallo Cohrs,

diese Frage betrifft mehr das Steuerrecht. Da fühle ich mich etwas überfordert.

Tut mir leid!

Frankie

Hallo,
zur Beantwortung sollte ich den exakt vereinbarten Rahmen kennen. Ich kenne nur Verträge, bei denen im Vorfeld definiert wurde, was berechnet wird, wenn die Freigrenze überzogen wird.
Sie können ja probieren, den steuerlichen km-Satz anzusetzen, was ich persönlich als sehr hoch ansehe. Wäre dann aber ein Punkt, den auch der Betriebsrat (wenn es denn einen bei Ihnen gibt) diskutieren würde…
Mit dem FA sollte es keine Probleme geben, wenn auf Basis der 1%-Regelung versteuert wurde. Ist ja eh die teuerste Alternative.
Gruß