außendienst provision

Nehmen wir mal folgende Situation an:

Ein Unternehmen stellt einen Außendienstmitarbeiter für ein festes Verkaufsgebiet ein.Im Arbeitsvertrag wird das Grundgehalt und die höhe der Provision vom Umsatz festgehalten.Allerdings wird hier die Umsatzhöhe für die Provisionszahlung sehr hoch angesetzt, so das diese nicht zu erreichen ist.Somit braucht der Unternehmer keine Provision bezahlen.

Jetzt hat der Mitarbeiter aber nicht nur alleine Schuld daran das die Umsätze nicht erreicht werden, sondern auch der Innendienst, da hier nicht alles zur zufriedenheit der Kunden läuft.

Der Arbeitnehmer hat den Arbeitsvertrag aber so Unterschrieben und stellt nun nach 20 Monaten fest das der Umsatz nicht steigt sondern zurückgeht.

Weiterhin hat der Arbeitgeber nicht im Vertrag vermerkt, das eine Gehaltserhöhung von 200.- € nach Ablauf der Probezeit gezahlt wird.
Auch das hat der Arbeitnehmer so hingenommen.

Jetzt fühlt sich der Arbeitnehmer aber um seine Provision und Gehaltserhöhung betrogen und will kündigen, nach 20 Monaten.

Wer weiss wie so etwas Rechtlich aussehen kann, hat ein arbeitnehmer Anspruch auf die Provision ?

Hallo,
ich kenne mich da zwar nciht aus, weil ich nur ein Fixgehalt bekomme, aber ich würde mal sagen, dass Du keine Chance hast. Schließlich hast Du die Provisionsvereinbarung so unterschrieben und eine Gehaltserhöhung wurde auch nicht vertraglich fixiert.
Ich denke die Chancen stehen schlecht etwas zu bekommen, aber wie gesagt, ich bin da wohl nicht der richtige Ansprechpartner.

MfG

HALLI HALLO !

Also insgesamt wohl etwas schwierig - dies läßt sich sicherlich nur mit Hilfe eines Anwaltes sicher klären.
Von meinem Eindruck kann ich nur sagen dass ich denke, dass man hier wohl Chancenlos sein dürfte!

Liebe Grüße AH

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Entscheidend ist der Text der Vereinbarung einerseits. Der kannn unwirksam vorformuliert sein und der Überprüfung der Arbeitsgerichte nicht stand halten, weil er vielleicht intransparant oder zu unbestimmt ist, dann hat man schnell den Anspruch auf die Provision.

Andererseits kann es sein, dass der Grundlohn zu niedrig ist, verglichen mit den ortsüblichen Gehältern. Werden die um 30 % und mehr unterschritten, dann wäre das Gehalt wucherisch. Das ist nicht nur strafbar, sondern führt zu einem Anspruch auf ein ortsübliches Gehalt und eröffnet einen großen Spielraum für einen „Vergleich“ .

Viel Erfolg

Lotse

Hallo,

so wie die Situation beschrieben ist kann ich da mit meinem doch recht begrenztem Rechtswissen keine klare Antwort zu geben.

Man könnte über eine Anfechtung gehen. Das Problem ist nur nachzuweisen das der Mitarbeiter nicht wusste das die Ansprüche sehr hoch sind um an die Provision zu kommen.

Solche Sachen werden in den Vertragsverhandlungen ja meistens nur mündlich besprochen. Könnte man jetzt nachweisen, dass dem Mitarbeiter versichert wurde das es ganz einfach ist die Zahlen der Provision zu erreichen sähe die Sache schon anders aus.

Wie unser Prof immer sagte:
Recht zu haben und Recht zu bekommen sind vollkommen verschiedene Dinge. (hab kein Jura studiert).