Guten Abend Experten,
nehmen wir an Herr M. arbeitet in seinem Heimbüro und koordiniert von dort aus die Kundenbesuche. Also Außendienstler fährt er hin und wieder zu Kunden innerhalb Deutschland.
Gibt es eine Regel, ab wann das Home Office steuerlich nicht mehr abgesetzt werden kann? Z.B. wenn Herr M. 4 Tage die Woche im Außendienst wäre und nur einen Tag pro Woche im Büro? Muss er mindestens x Tage pro Woche (im Schnitt) im Büro arbeiten oder wird das Zimmer per se angerkannt?
Vielen Dank für die Antwort,
Michi.
Hallo!
Ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies gilt auch bei einer Tätigkeit im Außendienst, wenn der Schwerpunkt der GESAMTEN Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt. In allen anderen Fällen lassen sich die Kosten für ein steuerliches Arbeitszimmer nicht mehr absetzen. Da der Außendienstler einmal pro Woche ins Büro fährt, sind hier die Voraussetzungen nicht gegeben und somit kein Abzug möglich.
Was aber nicht heißt, dass Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regal etc… nicht abziehbar sind, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden.
Viele Grüße
experttobe