Außendienstler: Fahrt zum Kunden Arbeitszeit?

Hallo Forum! :wink:

Ich möchte den folgenden theoretischen Fall zur Diskussion stellen:

Ein angestellter Ingenieur führt die Wartung von elektronischen Anlagen durch. Er befindet sich in einem festen Anstellungsverhältnis bei seinem Arbeitgeber und ist für diesen ausschließlich im Außendienst tätig. Seine Tätigkeit sieht so aus, dass er von seiner Wohnung morgens zu einem Kunden des Arbeitgebers startet und dort seine Arbeit durchführt. Abends fährt er vom Kunden wieder nach Hause. Er besucht aufgrund der Tätigkeit niemals mehrere Kunden pro Tag.

Manchmal muss er mehrere Tage, Wochen ja sogar Monate täglich wiederholt zu ein und demselben Kunden fahren, weil die Wartungsarbeiten an Großanlagen umfangreich sind.

Er hat keinen Arbeitsplatz in seinem Unternehmen, der Arbeitgeber beteiligt sich an Telekommunikationskosten für das häusliche Arbeitszimmer. Die diesbezügliche Formulierung seines Arbeitsvertrag möge lauten „Dienstsitz des Arbeitnehmers ist sein häusliches Arbeitszimmer am Wohnort XYZ“.

Der Arbeitgeber vertritt die Meinung, dass die An- und Abfahrt des Ingenieurs zum jeweiligen Kunden Privatsache ist und keine Arbeitszeit darstellt. Der Ingenieur habe seine Wochenarbeitszeit „netto“, also ohne Anfahrtszeiten, zu leisten.

Der Ingenieur vertritt die Meinung, dass zumindest die morgendliche Anfahrt zum ersten Kunden Arbeitszeit sei. Selbst wenn es nur einen Kunden pro Tag gebe und dieser evtl. sogar an mehreren Tagen wiederholt in Folge aufgesucht würden, wäre trotzdem die erste Anfahrt morgens in sich eine Dienstreise und damit Arbeitszeit.

Wer hat denn nun recht?

Hallo

Wer hat denn nun recht?

Das beantwortet dem AN der Richter im Falle einer Klage. Hier sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die für beide Seiten fairste ist in meinen Augen: Fahrtzeit zum ersten Kunden minus Fahrtzeit vom Wohnort zur Firma gleich anzurechnende Arbeitszeit.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Die für beide Seiten
fairste ist in meinen Augen: Fahrtzeit zum ersten Kunden minus
Fahrtzeit vom Wohnort zur Firma gleich anzurechnende
Arbeitszeit.

Ich gebe zu bedenken, dass der AN seinen Dienstsitz Zuhause hat.

Siehe Ursprungspost:

„Dienstsitz des Arbeitnehmers ist sein häusliches
Arbeitszimmer am Wohnort XYZ“.

Also startet die Fahrt zum ersten Kunden vom regelmäßigen Dienstsitz des AN. Warum sollte das dann Freizeit sein?
Oder als Extrembeispiel: Die Fahrt vom häuslichen Büro zum AG würde 1 Std. dauern, die Fahrt zum ersten Kunden 1/2 Std. Bekommt der AN dann die halbe Stunde am Frühstückstisch auch bezahlt?
(Nicht ganz erst gemeintes Beispiel :wink: )

Aber IANAL!

Grüße von
Tinchen