Hallo,
ich möchte gerne im Aussengebiet bauen. Das Haus würde in nächster Reihe zum letzten Haus neben der Straße stehen. Und das ist jetzt mein Problem. Wir würden den Weiler nicht innenverdichten wie es so schön heißt sondern erweitern.
Seitens des Bauauschusses bekomme ich Unterstützung. Leider hat anscheinend das Stadtbauamt etwas gegen den Bau weil die nur Gründe suchen die gegen einen Bau bzw. den Beschluss der Aussenbereichssatzung sprechen (weil es , nach Aussage Stadtbauamt, das Landratsamt sowieso ablehnt…).
So viel ich weiß ist der Bauherr die Stadt und nicht das Landratsamt. Kann mir jemand sagen ob eine Aussengebietssatzung von der Stadt als Druckmittel für das Landratsamt eingesetzt werden kann? Oder ist das alles eh wurscht weil das Landratsamt sowieso alles ablehnen kann wenn die einfach nicht wollen?
Wie kompliziert seht ihr eine Flächennutzungsplanänderung für so ein Vorhaben?
Eins fehlt noch: Baurecht für Bayern.
Das ganze zieht sich schon länger hin und ich hab schon mehrere Stationen hinter mir. Wenn ihr noch etwas genauer wissen müsst dann gebt mir bescheid.
Die Regularien für das Bauen im Außenbereich sind sehr eng gestrickt. Die für Bayern kenne ich nicht genau, aber in Ba-Wü ist das rechtlich nur möglich, wenn man entweder eine vorweggenommene Erbfolge (also der Bauer baut für sich selbst und übergibt den Hof (oder andersrum)darlegt oder das Bauvorhaben zur wirtschaftlichen Sicherung von Betrieben dient. Dritte Möglichkeit ist, daß man die politischen Verantwortlichen auf seine Seite zieht. Ich hatte so einen Fall in Freiburg. Da hat der Gastronom den Oberbürgermeister (mit wirtschaftlichen) und den Stadtplanungsamtschef (mit architektonischen Argumenten) auf seine Seite gezogen.
Was nicht ganz stimmen kann, ist daß Du hier von Stadtbauamt und Landratsamt als zuständige Behörde sprichst. Entweder ist die Stadt verantwortlich; dann Baurechtsamt oder das Land; dann Landratsamt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes … vergiß es, keine Chance. Und der Bauherr bist ja wohl Du!!! Du meintest wahrscheinlich die zuständige Baubehörde.
Du mußt verstehen, daß es sich beim Baurecht um öffentliches Recht handelt (nicht um privates). Das heißt, das das LRA oder das BRA etwas ablehen kann, aber wenn das nicht rechtskonform ist, kann man denen sofort mit dem Anwalt und einem Verfahrensfehler vor’s Schienbein treten.
Such Dir einen guten Architekten, reiche einen gut und rechtlich einwandfrei begründeten Bauantrag ein und hau denen eine (juristisch) aufs Maul, wenn Sie sich nicht ans Baurecht halten. Bitte beachten, daß im Baugesetzbuch steht „Bauen im Außenbereich kann zugelassen werden, wenn …“ … also ist am auf Zusammenarbeit mit den Leuten schon irgendwie angewiesen. Du solltest aber hier nicht auf 2-3.000 Euro für einen Fachmann verzichten, der Dir das ermöglicht.
Hallo Mathias,
danke für deine Antwort.
Ich glaube der Tipp mit dem Architekten werden ich annehmen. Es ist so, dass wir jetzt mit Bürgermeister und Stadtbauamt zum Landratsamt fahren. Dazu wollte ich einen Architekten mitnehmen weil der einfach rechtlich perfekt informiert ist, die genauen Argumente die zum Rechtstext passen kennt und außerdem ist der auch bekannt dafür, dass er mit unserem Stadtbauamt (entgegen der kompletten Bevölkerung in unserer Stadt) recht gut kann.
Ich denke wenn wir bei diesem Termin wieder abgewimmelt werden dann kann ich das ganze wohl vergessen. Deßhalb versuche ich hier mal in die vollen zu gehen!
Leider kann ich das rechtlich nicht durchsetzen. Nach §35 „Bauen im Außenbereich“ falle ich unter „sonstige Bauvorhaben“. Bei den öffentlichen Belangen verstoße ich gegen zwei Punkte. Das ist, dass ich nicht im Flächennutzungsplan drin bin und das der Bau eine Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Beide Punkte sind durch eine Aussengebietssatung zu umgehen. Gesetzlich ist so weit alles auf meiner Seite. Leider hat das Stadtbauamt jetzt ein Schreiben hergezaubert in dem steht, dass bei Aussenbereichssatzungen nur eine Innenverfestigung des Weilers stattfinden darf und keine Erweiterung. Deßhalb bin ich jetzt rechtlich gesehen wieder raus aus dem Spiel. Es gibt zwar Aussengebietssatzungen bei denen das Haus den Ort erweitert aber mit Begründungen wie „die geographische Lage“ oder der „eindeutigen Abgrenzung des Weilers“. Das ist natürlich alles rein rechtlich irgendwo her geholt. Aber es funktioniert von Zeit zu Zeit. Ohne die Unterstützung des Stadtbauamts (die ich im Moment nicht habe) sehe ich wahrscheinlich keine Möglichkeit, dass aus unserem „Grund“ mal ein „Baugrund“ wird.