außenhandel

Liebe/-r Experte/-in,

zwei Fragen:

1 Ich habe im April im Eigenverlag ein kleines Büchlein (Ratgeber auf einem Hobbygebiet) herausgegeben. Erfreulicherweise gibt es regelmäßig Bestellungen auch aus dem Ausland (Österreich, Schweiz, Luxemburg, aber auch 1x Neuseeland). Irgendwo muss ich diese Exporte melden, habe ich gehört. Wo und wie hat dies zu erfolgen?

  1. Ein international tätiger Versandhandel, den ich ebenfalls beliefere, fordert nun eine Langzeitliefererklärung an, ebenso die Angabe der Zolltarif-Nummer. Was muss ich diesbezüglich tun?

Für etwas Beistand durch Mtglieder der Wer-weiß-was-Gemeinde wäre ich dankbar.

Freundliche Grüße,
Achim

Hallo Achim,

erst mal Gratulation zum erfolgreichen Buch.

  1. Für Exporte innerhalb der EU musst Du eine sogenannte Intrastat-Anmeldung abgeben. Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden weiterverarbeitet. Hier findest Du alles was Du wissen musst: https://www-idev.destatis.de/idev/

  2. Hier findest Du den Vordruck für eine Langzeitlieferantenerklärung: http://www.konstanz.ihk.de/produktmarken/internation…
    Die Zolltarifnummer für Deine Bücher sollte sein: 4901 9900 - allerdings ohne Gewähr!!! Selbst informieren kannst Dich hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm

Ich hoffe geholfen zu haben!

LG
Melanie Krammer

Hallo Melanie,

vielen Dank für die extrem schnelle Antwort.

Muss ich mir Gedanken wegen des einen Buches nach Neuseeland machen?

Wer-weiß-was ist einfach Spitze.

Freundliche Grüße, Achim

Was meinst Du mit Gedanken machen?
Bzgl. der Verzollung?
Ich wüßte nicht warum!

  1. Rechnung sollte unter € 1000 sein, da Du aber wohl nur immer einzelne Bücher versendest, sollte das kein Problemm sein.
  2. Rechnung 3-fach der Ware beilegen (NICHT ins Paket - von außen, so dass der Zoll Zugriff hat - mit wem verschickst Du nach NZ?)
  3. Zolltarifnummer auf der Rechnung angeben.

Grüßle
Melanie

Ich bin leider ein absoluter Laie auf diesem Gebiet; möchte aber möglichst korrekt sein. Das Liebste wäre mir natürlich, ohne jeglichen Schnickschnack handeln zu dürfen. Mit ‚Gedanken machen‘ meine ich tatsächlich Verzollung. Meine Adressaten im Ausland waren fast auschließlich Private. Es ging meist um/per Einzel-Büchersendung, Buchpreis 12,90 Euro. Nach Österreich gingen ein paar Mal Bücher an Händler, dreimal auch mehrere an Künstlerbedarf-Häuser. Rechnungssummen ins Ausland waren immer unter 150 Euro. Die Aufforderung betreffs Langzeitlieferantenklärung/Zolltarif-Nummer kam aus Deutschland.

Grüßle hört sich nach tiefem Süden an; freundliche Grüße aus dem Norden und nochmals vielen Dank, Achim

Hallo,

Exporte sind nur Lieferungen in ein Nicht-EU-Land, also z.B. in die Schweiz. Lieferungen unter € 1000 müssen zudem nicht beim Zoll angemeldet werden. Das wird im vorliegenden Fall wohl auch so sein.

Lieferungen in ein EU-Land müssten statistisch gemeldet werden, und zwar ab dem ersten Euro. Hierzu gibt es Informationen beim Statistischen Bundesamt auch online.

Die Langzeitlieferantenerklärung ist eine ganz speziell Sache, dort geht es um so genannte Präferenzen. Sie stellt eine indirekte Steuererklärung dar, weil evtl. Zölle zu sparenb sind. Die würde ich nicht auisstellen., da Ihnen das HIntergrundwissen hierzu fehlt.

Der HS-Code (Zolltarifnummer) müsste bei Büchern die 49019900 sein.

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Liebe Grüße

Ulrich Mientus

Hallo Achim,

das hört sich für mich danach an, daß Du ein Gewerbe anmelden und eine entsprechende Steuernummer beantragen musst, sprich Du hast einen „Eigenverlag“ gegründet und bis somit (Klein)Unternehmer.
Hierbei kann Dir sicherlich ein Steuerberater weiter helfen.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Grüße
MS

Hallo MS,

was die gewerberechtliche Seite betrifft, habe ich keine Fragen. Ich habe sowohl Steuernummer(n) als auch einen entsprechenden Status. Um ein Buch herauszugeben, muss zudem niemand eine Firma gründen. „Im Eigenverlag“ etwas herausgeben, ist außerdem nicht gleichbedeutend mit „einen (Eigen)Verlag gründen“.

Mir ging es mit meinen Fragen um rein außenhandelstechnische Probleme.

Dennoch vielen Dank für deine Mühen

Hallo Achim,

die verlangte Meldung ist die INTRASTAD-Meldung; ich persönlich mußte eine solche nie ausfüllen, deswegen kann ich Dir leider keine weiteren Infos geben. Vielleicht gibt ja Google was her…

Zu Deiner anderen Frage:
Jedem Produkt wird eine statistische Warennummer, allg. als Zolltarifnummer bekannt, zugeordnet. Der Hersteller – also in diesem Fall Du – muß darüber Auskunft geben, welchem Bereich sein Produkt zugeordnet wird. Die Bereiche und die entsprechenden Zolltarifnummern finden sich im sog. Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (gibt es als Buch bei Amazon).

Für eine Langzeitlieferantenerklärung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muß das Produkt aus einem Land stammen, das „präferenzbegünstigt“ ist (trifft auf Deutschland zu). Eine LLE hat den Sinn, daß der Ursprung über einen längeren Zeitraum, normalerweise ein Jahr, bestätigt wird und der Kunde nicht bei jedem Kauf neu danach fragen muß. Für die LLE gibt es Formvorschriften. Einen Vordruck findest Du hier:

http://www.konstanz.ihk.de/produktmarken/internation…

Weitere Informationen zu dem Thema:

http://www.bafa.de/bafa/de/

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_…

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Viel Spaß weiterhin beim Vertrieb; laß Dich von den Bürokraten nicht ärgern… ;o)

LG, Blacksparrow

>Hallo Blacksparrow,
>
>Achim hat dir bei wer-weiss-was eine Anfrage mit dem Titel „außenhandel“
>gestellt und dich als Experten ausgewählt.
>Wir bitten dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not mit dem
>Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst.
>
>Zum Lesen der Anfrage und zum Beantworten klicke bitte hier:
>http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
>10fa0237#51811
>
>* Bitte achte zu deinem eigenen Schutz darauf, in deiner Antwort keine
>persönlichen Daten zu veröffentlichen.
>* MISSBRAUCH meldest du bei [email protected].
>
>
>----
>Liebe/-r Experte/-in,
>
>zwei Fragen:
>
>1 Ich habe im April im Eigenverlag ein kleines Büchlein (Ratgeber auf einem
>Hobbygebiet) herausgegeben. Erfreulicherweise gibt es regelmäßig Bestellungen
>auch aus dem Ausland (Österreich, Schweiz, Luxemburg, aber auch 1x
>Neuseeland). Irgendwo muss ich diese Exporte melden, habe ich gehört. Wo und
>wie hat dies zu erfolgen?
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>2. Ein international tätiger Versandhandel, den ich ebenfalls beliefere,
>fordert nun eine Langzeitliefererklärung an, ebenso die Angabe der
>Zolltarif-Nummer. Was muss ich diesbezüglich tun?
>
>Für etwas Beistand durch Mtglieder der Wer-weiß-was-Gemeinde wäre ich
>dankbar.
>
>Freundliche Grüße,
>Achim
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