Aussenisolierungsreparatur und Hausverwaltung

Hallo,
bei mir am MFH (8 Parteien) wurde beschlossen die schadhaften stellen in der Aussenisolierung zu reparieren. Dafür wurde ein Beschluss gefasst einen bestimmten Betrag frei zu geben.
Es lief auch alles ganz gut bis auf die Tatsache das die Hausverwaltung dann Eigenmächtig den Untergrund unter der Isolierung abtragen ließ , da diese angeblich nicht Tragfähig wäre.
Es wurde kein Eigentümer b.z.w. mit Beirat darüber gesprochen.
Abgesehen davon, müsste in diesem Fall das ganze Haus und auch alle Nachbarhäuser das gleiche Problem haben (Risse in der Isolierung)sodass ich das nicht als Grund akzeptieren kann.
Jetzt wurde eine ausserodendliche Versammlung von der Verwaltung einberufen aufgrund dessen das es jetzt mehr kostet den entstanden Schaden zu reparieren. (mehrkosten 5-stellige Summe)
Nun meine Frage.
Müssen die Eigentümer nun die Mehrkosten tragen da der Verwalter eigenmächtig gehandelt hat?
Oder muss das die Verwaltung selbst tragen ?

um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. Ich friere langsam in meiner Eigentumwohnung.

Mfg

Es wurde kein Eigentümer b.z.w. mit Beirat darüber gesprochen.

Das wird auch schlecht möglich gewesen sein, da hier wahrscheinlich die ausführenden Handwerker eine zeitnahe Reaktion des Auftraggebers brauchten.

Abgesehen davon, müsste in diesem Fall das ganze Haus und auch alle Nachbarhäuser das gleiche Problem haben (Risse in der Isolierung)

Das ist ein gewagte Annahme.

Müssen die Eigentümer nun die Mehrkosten tragen da der Verwalter eigenmächtig gehandelt hat?

Wenn der Verwalter keine Entscheidungen treffen darf, kann er seinen Job nicht machen.

Oder muss das die Verwaltung selbst tragen ?

Von der Verwaltergütung, die ihr zahlt, sol der Verwalter einen 5-stelligen Betrag zahlen ? Wenn der Verwalter seine Arbeit schlecht macht, solltet ihr ihn ablösen. Aber das kann ich hier nicht erkennen.

Guten Tag,
Zeitnahe kann man das nicht nennen. Das Gerüst stand, 2 wochen spaeter haben die Handwerker die Isolierung entfernt. dann nach 10 Tagen hat 1 Handkerker einen Ausschnitt aus den Untergrund entnommen. dann wieder 1 woche spaeter hat man den ganzen Untergrund abgetragen. Dazwischen waren irgendwelche Leute ( Wahrscheinlich Hausverwaltung und Handwerker) auf dem Gerüst. Keiner weiss wer es war. Man hat es nur von unten gesehen das die oben am diskutieren waren.
Also man hätte schon die Zeit gehabt es zu vermitteln.Aber nichts dergleichen.

Und die Aussage der Untergrund ist nicht Tragfähig würde ja dann das ganze Haus betreffen. Es ist aber nur ein Teil betroffen der nicht Wetter geschützt ist. Also von nicht tragfähig würde ich nicht sprechen. Wie es behauptet wird.

Dieses nur zur Ergänzung.

Es ist eben so das schon ein 5-stelliger Betrag genehmigt wurde zur Reparatur. Jetzt sollen weitere 10000 € als sonderumlage beschlossen werden. Das Es in dem rahmen nicht zu machen ist. Und das ist so , findet die Gemeinschaft nicht korrekt.

Mfg

hallo empire,

ich habe noch nicht ganz verstanden, aus welchem Material die Aussenhaut besteht.
Da es bereits in deiner Wohnung kalt ist, muss der Schaden gross sein.
Die Eigentümergemeinschaft sollte umgekehrt vorgehen.
Nicht Gelder für irgendwelches Flickwerk ohne Gewährleistung ausgeben,sondern :
Beauftragen sie die Hausverwaltung Angebote (min. 3) über eine komplette Sanierung der Aussenfassade mit Gewährleistung incl. aller Arbeiten einzuholen. Dann setzt sich die Eigentümergemeinschaft zusammen und kann über die tatsächlichen Kosten sprechen.
Ein Flickwerk an der Aussenhaut kann zu erheblichen Bauschäden führen.

gruss peter

PS. besser wäre ein Fachmann ( Energieberater, Architekt usw. )

hallo empire,

ich habe noch nicht ganz verstanden, aus welchem Material die
Aussenhaut besteht.

Die eigentliche Isolierung ist Styrophor mit Rauhputz. Also wie man diese eben kennt.
Der Putz hatte Risse bekommen sodass Wasser hinter laufen konnte und der Putz abplatzen zu drohte.
Das wurde auch so beschlossen das das repariert wird. Und dafür wurde Geld frei gegeben.
Es wurde vom Verwalter nur eine Firma vorgeschlagen.

Da es bereits in deiner Wohnung kalt ist, muss der Schaden
gross sein.

Es wurde von oben bis unten eine breite von ca 3 Metern komplett von der Isolierung befreit um diese neu zu machen.
d.H. Das Treppenhaus (4 Geschosse) und die angrenzenden Wohnzimmerwände.
Ab da fängt das problem an.
Es wurde 10 Tage spaeter von der Baufirma , aus der alten Gebäudewand (die da drunter war , ein Stück entnommen und anscheinend festgestellt das diese nicht tragfähig ist. Nach weiteren 10 tagen hat die Baufirma den Ganzen untergrund von der Wand abgetragen (eben genauso viel wie die Isolierung selbst.Jetzt ist da nur noch der Nackte Stein zu sehen und die sind nicht sehr dick.
Jetzt vor kurzem (also wieder lange Zeit nach der letzten Aktion, ein schreiben von der Verwaltung zwechs ausserordentlicher Versammlung und dem Hinweis das die Anmeldefrist nicht eingehalten werden kann.
Beschlossen werden soll … mehr Geld freigaben und umlegung als eine einmalige Sondereinlage . Die auch nicht gerade tragbar ist für einige Eigentümer.

Gruß
Rolf

PS: für mein verständnis hat entweder der Verwalter falsch gehandelt
(sofern er davon wusste)oder die Baufirma hat eigenmächtig gearbeitet.

Hallo !

Und was sollte man Deiner Ansicht nach tun ?
Schadstelle so lassen ? Ist es nicht egal,was es kostet ?
Es muss doch offenbar gemacht werden.

Warum habt Ihr Eigentümer nicht veranlasst,das ein Baufachmann,also Archtekt oder Sachverständiger für Bauschäden sich das vor Ort anschaut um Ursache,Behebung und Kosten zu ermitteln ?
Nach Gerüststellung und Öffnung der Stelle wäre dazu Zeit gewesen.

Wieso kann sich durch den Riss und eingedrungenes Wasser nicht das Styropor von der Fassade abgelöst haben ? Das ist verklebt und zusätzlich verdübelt.
Auf loser Dämmung kann man den Putz nicht dauerhaft auftragen.
Wenn es sich bewegt dann brökelt es erneut ab.
Damit das Hintermauerwerk austrocknet hat man wohl die Dämmung herausgenommen.

MfG
duck313