Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Wir haben vor ca. einem dreiviertel Jahr eine Außenjalousie im Schlafzimmer anbauen lassen. Leider hat sie nie besonders toll funktioniert. Wir vermuten das die Gurtführung nicht in Ordnung ist. Die Reibung war vermutlich zu groß. Mittlerweile ist der Gurt gerissen, nachdem er immer mehr ausgefranst ist. Zwischendurch war die Firma da, weil wir das bemängelt haben. Es wurde ein Gewicht eingebaut, damit es leichter gehen soll. Jetzt möchte uns die Firma einen Umbau auf elektrisch verkaufen, den wir voll bezahlen sollen. Darauf sind wir aber nicht eingegangen. Im Kinderzimmer ist von der gleichen Firma ein Jahr früher eine Jalousie eingebaut worden. Die ist noch völlig in Ordnung. Da ist absolut nichts dran. Jetzt ist die Jalousie schon über eine Woche kaputt. Wir können sie nicht nutzen. Sie ist zu und geht mit gerissenem Gurt natürlich auch nicht auf.
Meine Frage wäre nun, da die Firma uns immer wieder auf den nächsten Tag oder die nächste Woche vertröstet, was für rechtliche Möglichkeiten wir haben, das das Ganze auf Garantie so schnell wie möglich wieder repariert wird. Ich vermute die vertrösten uns ständig, weil es eben Garantie ist und kein Geld daran verdient werden kann.
Was habe ich für Rechte. Könnte ich das Ganze nach einer Fristsetzung auch von einer anderen Firma reparieren lassen auf Kosten der garantiepflichtigen Firma? Wenn nicht, was habe ich dann für Möglichkeiten, damit das endlich repariert wird.
Viele Grüße und vielen Dank.
Arica
Hallo,
Frage: War es ein Standardteil, was nur angebaut wurde, oder eine Maßanfertigung?
Daraus ergibt sich eine abweichende Rechtslage (Kaufvertrag/Werkvertrag/Dienstleistungsvertrag).
Ungeachtet dessen, muss der Kunde beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Gruß
S.J.
ich hätte da mal eine Frage. Wir haben vor ca. einem
dreiviertel Jahr eine Außenjalousie im Schlafzimmer anbauen
lassen. Leider hat sie nie besonders toll funktioniert. Wir
vermuten das die Gurtführung nicht in Ordnung ist. Die Reibung
war vermutlich zu groß. Mittlerweile ist der Gurt gerissen,
nachdem er immer mehr ausgefranst ist. Zwischendurch war die
Firma da, weil wir das bemängelt haben. Es wurde ein Gewicht
eingebaut, damit es leichter gehen soll. Jetzt möchte uns die
Firma einen Umbau auf elektrisch verkaufen, den wir voll
bezahlen sollen. Darauf sind wir aber nicht eingegangen. Im
Kinderzimmer ist von der gleichen Firma ein Jahr früher eine
Jalousie eingebaut worden. Die ist noch völlig in Ordnung. Da
ist absolut nichts dran. Jetzt ist die Jalousie schon über
eine Woche kaputt. Wir können sie nicht nutzen. Sie ist zu und
geht mit gerissenem Gurt natürlich auch nicht auf.
Meine Frage wäre nun, da die Firma uns immer wieder auf den
nächsten Tag oder die nächste Woche vertröstet, was für
rechtliche Möglichkeiten wir haben, das das Ganze auf Garantie
so schnell wie möglich wieder repariert wird. Ich vermute die
vertrösten uns ständig, weil es eben Garantie ist und kein
Geld daran verdient werden kann.
Was habe ich für Rechte. Könnte ich das Ganze nach einer
Fristsetzung auch von einer anderen Firma reparieren lassen
auf Kosten der garantiepflichtigen Firma? Wenn nicht, was habe
ich dann für Möglichkeiten, damit das endlich repariert wird.
Viele Grüße und vielen Dank.
Arica
Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die Antwort. Es war kein Standardteil sondern ist für unser Fenster ausgemessen und entsprechend angebaut worden. Mit dem Nachweisen ist das so eine Sache. Wie soll ich das selber nachweisen? Ich kann ja schlecht das Ganze auseinander bauen und in die Gurtführung sehen. Ich weiß aber ,das beim Einbau der Gurtführung Fehler unterlaufen sind, die dann nachgebessert wurden. Möglicherweise nicht ordentlich genug.
Vielen Grüße
Arica
Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die Antwort. Es war kein
Standardteil sondern ist für unser Fenster ausgemessen und
entsprechend angebaut worden. Mit dem Nachweisen ist das so
eine Sache. Wie soll ich das selber nachweisen? Ich kann ja
schlecht das Ganze auseinander bauen und in die Gurtführung
sehen. Ich weiß aber ,das beim Einbau der Gurtführung Fehler
unterlaufen sind, die dann nachgebessert wurden.
Möglicherweise nicht ordentlich genug.
genau das gilt es aber zu beweisen. Einen Anspruch zu erheben ist eine Sache, diesen zu beweisen eine andere. Im Zweifelsfall wird ein Sachverständiger das ganze beurteilen müssen, was natürlich mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.
Gruß
S.J.
Hallo,
die Sache hat sich heute erledigt. Alleine die Androhung von Konsequenzen (keine weiteren Aufträge) hat gewirkt. Heute morgen war jemand da und hat die Jalousie repariert. Ich hoffe sie funktioniert jetzt besser. Das werden wir aber erst übermorgen sehen. Bis dahin soll sie noch zu bleiben.
Vielen Dank für die Mühe
Arica
Hallo Arica,
Die Frage ist, ob auf die Jalousie noch GEWÄHRLEISTUNG oder tatsächlich noch eine GARANTIE von der Firma gewährt ist. Bei gesetzl. Gewährleistung von 12 Monaten liegt die Beweispflicht für den Schaden
nach Ablauf von 6 Monaten beim Käufer. D.h. der Käufer muss der Firma beweisen, das der Schaden schon beim Kauf bestanden hat. Bei Garantie liegt die Verantwortung auf jeden Fall noch bei der Firma, wenn kein Handhabungsfehler oder dergleichen vorliegt. Sollte sich diese sträuben, Ihrer Pflicht nachzugehen, kann das nur mit Nachdruck erfolgen, ggf. mit rechtl. Schritten.
Ob die Nacharbeit von einer anderen Firma durchgeführt werden kann, kann ich nicht genau sagen, aber ich denke, das diese Kosten nicht geltend gemacht werden können. Diese ominöse Firma hat bestimmt AGB’S, allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese einfach mal durchlesen bzw. anfordern. Dann sehen diese gleich, das man die Sache nicht auf die leichte Schulter nimmt.
Viel Erfolg und Gruss
Torsten