Außenlampe mit Bewegungsmelder anschließen

Kann man eine Außenlampe mit integriertem Bewegungsmelder an eine Zuleitung anschließen, die nur aus zwei Adern besteht?  Funktioniert soetwas?  Oder muß man ein neues Kabel mit fünf Adern als Zuleitung verlegen.?

Hallo,

bei einer Leitung mit nur zwei Adern stellt sich zu aller erst die Frage, wo der Schutzleiter wohl verloren gegangen ist.

Nur in überalterten Installation, die längst hätten erneuert werden sollen, findet man zweiadrige Anschlüsse.

Eine Leuchte der Schutzklasse II benötigt - auch mit integriertem Bewegunsmelder - nur zwei Adern, Außen- und Neutralleiter.

Eine Leuchte der Schutzklasse I benötigt drei Adern, Außen-, Neutral- und Schutzleiter.
Nur wenn die Installation aus den Jahren vor 1972 stammt, dann darf aus mir nicht erklärlichen Gründen immer noch nach der „klassischen Nullung“ vorgegangen werden…

bei einer Leitung mit nur zwei Adern stellt sich zu aller erst
die Frage, wo der Schutzleiter wohl verloren gegangen ist.

hä?

Nur in überalterten Installation, die längst hätten erneuert
werden sollen, findet man zweiadrige Anschlüsse.

ah so?

Eine Leuchte der Schutzklasse I benötigt drei Adern, Außen-,
Neutral- und Schutzleiter.
Nur wenn die Installation aus den Jahren vor 1972 stammt, dann
darf aus mir nicht erklärlichen Gründen immer noch nach der
„klassischen Nullung“ vorgegangen werden…

ah ja, Quelle?

ich weiss es ist nicht schön, wenn Beiträge so kommentiert werden, aber scheinbar Usus in solchen „Expertenforen“

du meinst schon was ich weiss

Kann man eine Außenlampe mit integriertem Bewegungsmelder an
eine Zuleitung anschließen, die nur aus zwei Adern besteht?
Funktioniert soetwas? 

JA!

Oder muß man ein neues Kabel mit fünf
Adern als Zuleitung verlegen.?

NEIN!

Ich kann davon ausgehen, daß du gar kein Elektriker bist,
von daher muss ich darauf verweisen, daß an solchen Anschlüssen nur Fachleute arbeiten dürfen

Gruß

Rückfrage
Hallo Georg,

auch wenn der UP kein ( Kurzschluss- ) Elektriker ist, darf er doch Leuchten an Brennstellen im Haus anschließen, oder sehe ich das falsch?
Ohne Schutzleiter kommt natürlich nur Schutzisoliertes in Frage und selbstverständlich vorher Sicherung herausnehmen.
Warum hier nicht?

Freundliche Grüße

Thomas

Hallo!

Nein, man darf eben gerade als Laie keine Leuchte " mal eben schnell" anklemmen !
Weder draußen noch im Wohnzimmer.

Dass es fast alle doch machen und es auch fast immer klappt ist eine andere Sache.

Auch das gehört rechtlich zu den Aufgaben, die bereits eine „elektrisch unterwiesene Fachkraft“ machen muss.

MfG
duck313

Danke
Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich finde solche Bestimmungen gut geeignet, um anständige Menschen in Richtung Kriminalität oder zur Auswanderung zu drängen.

Schönen Sonntag

Thomas

Ich denke mal niemand wird Dich von Deinem Vorhaben abhalten können.

Lese Dich bitte vorher in folgende Begriffe ein:
Phase, Nulleiter, Schutzleiter, Schutzisolierung, Schutzklasse IP, Lampenfassung anschließen

Auch solltest Du Dich informieren, wie man Anschlusse richtig anklemmt, egal ob Federklemme oder Schraubklemme. Das ist auch nicht banal, weil schlechte Klemmstellen zu Bränden führen können.

Wenn jemand beim Birnenwechsel einen Stromschlag bekommt, vor Schreck von der Klappleiter fällt und durch den Sturz querschnittsgelähmt ist, wanderst Du in den Knast!

OT: Knast
Moin,
Dein Beitrag gefällt mir ganz gut, weil Du versuchst, zu helfen.
Aber der letzte Satz ist m. E. unrealistisch
… wanderst Du in den Knast

Dazu müsste festgestellt werden,
dass die Installation vom UP erstellt wurde und
dass diese ursächlich für den Schaden war.
Und selbst dann wäre es eher wahrscheinlich, dass man den Verursacher als möglichen Zahler erhält und nicht auf Staatskosten wegsperrt.
Freundliche Grüße
Thomas

1 Like

servus

da muss man sich doch gar nicht aufregen, es ist doch eine Selbstverständlichkeit,
in Fachkreisen so zu antworten
nicht nur allein der Forumsregeln wegen

klar nervt das, das wissen wir schon selber

aber wenn du (zB vom Richter) darauf hingewiesen wirst, daß du nur so schnell fahren darfst,
daß du die Karre bei jedem auftauchenden Hindernis rechtzeitig zum stehen bringst,
willst du doch aus nicht gleich auswandern. Da ist es doch ähnlich, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, Kinder/Jugendliche - Aufsichtspflichtverletzung etc

das könnte man so wahrscheinlich unendlich fortführen, muss man aber gar nicht

viele Grüße

Aber der letzte Satz ist m. E. unrealistisch
… wanderst Du in den Knast

finde ich nicht - der beschriebene Fall von der Leiter ist nicht unwahrscheinlich sondern
eher sehr wahrscheinlich. Die meisten Stromunfälle verursachen größeren Schaden durch die sog. Sekundärfolgen.

Dazu müsste festgestellt werden,
dass die Installation vom UP erstellt wurde und
dass diese ursächlich für den Schaden war.
Und selbst dann wäre es eher wahrscheinlich, dass man den
Verursacher als möglichen Zahler erhält und nicht auf
Staatskosten wegsperrt.

wie kommst du denn darauf?
Bei größeren Verletzungen wird selbstverständlich versucht, den Verursacher zu ermitteln
und das dürfte in dem Fall dann gar nicht mal so schwer sein

und das würde dann eben entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen

viele Grüße

Hallo,

der beschriebene Fall von der Leiter ist
nicht unwahrscheinlich sondern
eher sehr wahrscheinlich.

Dann wäre ich in den 55 Jahren illegaler Elektrobasteleien unzählige Male von Leiter gefallen - kam aber nie vor.

Bei größeren Verletzungen wird selbstverständlich versucht,
den Verursacher zu ermitteln
und das dürfte in dem Fall dann gar nicht mal so schwer sein

Wie geht das?

Gruß
Otto

Dann wäre ich in den 55 Jahren illegaler Elektrobasteleien unzählige Male von Leiter gefallen - kam aber nie vor.

Ich würde mal lieber die Klappe halten.

Wie geht das?

Wie wohl? Der Betreiber der Elektroanlage wird nach dem Elektriker gefragt, der diese montiert hat. Es gibt Rechnungen und Prüfprotokolle. Ein Gutachter kann an den verbauten Teilen relativ einfach feststellen, aus welcher Epoche die Elektroinstallation stammt, Rausreden diese wäre uralt und man weiss nicht mehr wer es gemacht hat, geht nicht so einfach.
Ein Elektriker ist bei Schäden durch Fahrlässigkeit versichert, ein Hobbyelektriker steht mit heruntergelassener Hose da.

Ich habe noch nie den Fall erlebt, aber diese Vorgehensweise erscheint mir am logischsten.

Niemals würde ich bezweifeln, dass ein Mensch von einer Leiter fällt, weil er - ohne die Sicherung herauszunehmen - beim Wechseln des Leuchtmittels in die Fassung fingert.
Die Leuchte hatten wir als schutzisoliert angenommen und die Installation als technisch i. O.
Dementsprechend dürfte es schwer sein, die Ursache für den Unfall als Folge der nicht vorhandenen Qualifikation des Installateurs zu sehen. Vielmehr liegt der Fehler in der Fahrlässigkeit des Leuchtmittelaustauschers.

  1. These: Eine Haftstrafe für den zweifelhaft Schuldigen würde Niemandem etwas nutzen.
    Sie würde sogar die Begleichung von Schadenersatzforderungen verhindern und zusätzliche Kosten für die Unterbringung des Sündenbocks nach sich ziehen.

Dann wäre ich in den 55 Jahren illegaler Elektrobasteleien
unzählige Male von Leiter gefallen - kam aber nie vor.

ich fahre auch seit mittlerweile fast 40 Jahren zu schnell mit dem KFZ und schnalle mich häufig nicht an, trotzdem ist nichts passiert,
wie geht das

ich schätze das ist nicht mehr so das Forum das ich mal verbessern helfen wollte

als Fachmann mit über 20 Jahren Erfahrung will man sich einfach nicht ständig von schrägen Typen aus fadenscheinigen Gründen an die Karre fahren lassen

Die Leuchte hatten wir als schutzisoliert angenommen und die
Installation als technisch i. O.

Es reicht schon, wenn Dank eine Hobbyelektrikers die Phase am Gewinde des Leuchtmittels anliegt.

hi nochmal
und sorry, ich hab grad nochmal meine Antwort gelesen und es liest sich tatsächlich so, als würde ich ebenfalls auf den Knast als Rechtsfolge abstellen.
Das meinte ich aber nicht so, bin gedanklich in der Eile wohl mal falsch abgebogen

Mir ging es ausschliesslich um die Standardfrage in allen solchen Foren:
Wo steht, daß es verboten ist, Lampen (ans Stromnetz) selber zu anzuschliessen?

die Frage urde in all den Foren schon genauso oft beantwortet wie sie gestellt wurde
(wir schreiben das ja meistens selber nicht so gerne und wissen selber, daß es nervt, aber es ist nunmal ein Fachforum und tun eh schon was wir können, kommen aber um die Gesetze nicht herum und in manchen Fällen ist es einfach auch BESSER, diese Standardantwort zu geben)

  • es steht in den Herstellerbeschreibungen
  • in den Stromanschlussverträgen mit dem Netzbetreiber
  • und im StGB unter Fahrlässigkeit

wenn jemand zu Schaden oder zu Tode kommt, wird genau das ermittelt und führt eben zu entsprechenden Konsequenzen

um Knast gehts dabei allerdings am wenigsten, das stimmt natürlich,

viele Grüße

Hallo Thomas,

Aber der letzte Satz ist m. E. unrealistisch
… wanderst Du in den Knast

Dazu müsste festgestellt werden,
dass die Installation vom UP erstellt wurde und
dass diese ursächlich für den Schaden war.
Und selbst dann wäre es eher wahrscheinlich, dass man den
Verursacher als möglichen Zahler erhält und nicht auf
Staatskosten wegsperrt.

Während der Abklärung liegen aber schnell mal ein paar Tage U-Haft drin!
z.B. wegen Verdunkelungsgefahr, damit du den Fehler nicht Rückbauen kannst, bis der Experte Zeit hat die Anlage zu überprüfen.

MfG Peter(TOO)

alles klar o. w. T.
.

OT^2: Phase am Gewinde
Moin,

der Fall „Phase am Gewinde“ ist ausgeschlossen, weil wir von technisch einwandfreier Installation ausgehen.
Dennoch ist fraglich, ob das wirklich ein schwerwiegender Fehler wäre, denn dann müssten 50% der Leuchten mit Schukostecker gefährlich sein.
Das wurde aber schon des öfteren diskutiert.

Freundliche Grüße

Thomas