Außenprüfung besser in Wohnung oder an Amtsstelle?

Hallo,

nochmal eine Frage zu Eurer Einschätzung bzgl. einer Außenprüfung ESt/USt - gerade mit Kollegen darüber diskutiert und es gibt hier etwas divergente Auffassungen :smile:

Was meint Ihr:

Angenommen das FA kündigt sich zu einer Außenprüfung bei einem Freiberufler an. Als Ort wurde die Amtsstelle festgelegt und es wurde das gesamte Belegwesen für alle zu prüfenden Jahre angefordert.

(Es ist kein Riesending, nur ein Kleinstbetrieb)

Mit Einverständnis des Steuerpflichtigen könnte die Prüfung auch in seiner Privatwohnung stattfinden, denke ich?

Was wären Argumente für und gegen die Wohnung/Amtsstelle?

Contra Wohnung:

  • Prüfer könnte sagen „Zeigen Sie auch nochmal diesen Ordner dort“, während bei Prüfung an Amtsstelle andere Belege erstmal angefordert werden müssten

  • Prüfer könnte Zufallsentdeckungen machen (z.B. im Arbeitszimmer eine Schlafcouch sehen - falls vorhanden :wink: oder dergleichen…

Contra Amtsstelle:

  • Prüfer könnte womöglich alle vorliegenden Belege genauer durchgehen, als dies in der Wohnung gemacht würde (geht ja auch Zeit für An-/Abreise, Gespräch mit Stpfl. etc. drauf)

  • oder noch jemanden dransetzen, der das ausgiebig macht

  • Stpfl. sieht nicht, welche Belege kopiert werden (um z.B. zu wissen, worauf besonders geachtet wird)

  • Stpfl. ist nicht selbst anwesend und kann daher bei Zweifelsfragen/Missverständnissen nicht gleich selbst klären, sondern das Verfahren verlängert sich dadurch

Ich persönlich würde ja zu einer Prüfung in der Wohnung tendieren - Kollegen dagegen meinten „Niemals würden wir einen Prüfer zu uns hereinlassen“ …

Was meint Ihr?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo,
aufgrund persönlicher Erfahrungen in Sachen BP, hier nun mein Senf dazu :wink:

Mit Einverständnis des Steuerpflichtigen könnte die Prüfung auch in seiner Privatwohnung stattfinden, denke ich?

Ja klar §6 BPO (im Ermessen des Prüfers)

Contra Wohnung:

  • Prüfer könnte sagen „Zeigen Sie auch nochmal diesen Ordner dort“, während bei Prüfung an Amtsstelle andere Belege erstmal angefordert werden müssten

Wenn der Prüfer was sehen will, wird er es schon anfordern :wink:
(in der Wohnung geht es halt schneller)

  • Prüfer könnte Zufallsentdeckungen machen (z.B. im Arbeitszimmer eine Schlafcouch sehen - falls vorhanden :wink: oder dergleichen…

Im Rahmen der „deutschen Gründlichkeit“ befinden sich die meisten „Zufallsentdeckungen“ in den Belegordnern
also wurscht :wink:

Contra Amtsstelle:

  • Prüfer könnte womöglich alle vorliegenden Belege genauer durchgehen, als dies in der Wohnung gemacht würde (geht ja auch Zeit für An-/Abreise, Gespräch mit Stpfl. etc. drauf)

Es gibt immer den bösen Zeitfaktor. Der Prüfer kann sich auch im Amt nicht allzuviel Zeit lassen (er hat ja noch andere Fälle)

  • oder noch jemanden dransetzen, der das ausgiebig macht

Ein anderer Prüfer…unwahrscheinlich (die haben ja selber zu tun); maximal einen Anwärter (zum Anlernen)

  • Stpfl. sieht nicht, welche Belege kopiert werden (um z.B. zu wissen, worauf besonders geachtet wird)

Das wird der Stpfl auch bei sich zu Hause nicht unbedingt sehen, außer er steht bei jeder Kopie hinter dem Prüfer (und DAS fördert die Stimmung erst richtig).
Der Prüfer wird Feststellungen schon rechtzeitig bekannt geben und dann kann man immer noch um Bedenkzeit bitten.

  • Stpfl. ist nicht selbst anwesend und kann daher bei Zweifelsfragen/Missverständnissen nicht gleich selbst klären, sondern das Verfahren verlängert sich dadurch

Absolut richtig

Ich persönlich würde ja zu einer Prüfung in der Wohnung tendieren - Kollegen dagegen meinten „Niemals würden wir einen Prüfer zu uns hereinlassen“ …

Der Prüfer wird es idR auch tunlichst vermeiden, in den Privaträumen des Stpfl zu prüfen, da es einfach für beide Parteien eine unangenehme Sache ist. (Ich persönlich würde es nicht wollen)

So, im Bilde? :wink: