Außenreinigung -nur zwei sollen für alle fegen-

In einem Achtfamilienhaus sollen die Parterremieter alleine die Zugangswege reinigen.
Kann es sein, dass die anderen sechs Mieter sich nicht daran beteiligen müssen? Gibt es evt. Grundsatzurteile? Wo kann ich sowas finden?
Gruß
H.Schülpen

Hallo,
ich weiß zwar nicht, ob es dort Urteile gibt, aber ich denke die Internetseite des Mieterschutzbundes ist eine gute Anlaufstelle.

In meiner früheren Wohnung mussten alle Mieter sich an der Reinigung und Schneebeseitigung der Zugangswege beteiligen. Das war allerdings auch per Mietvertrag so festgelegt.

Bei einem Bekannten ist es so, dass dort auch nur die Mieter der EG-Whg. dafür zuständig sind, diese allerdings auch weniger Miete zahlen müssen.

In meiner jetzigen Whg. ist es so, dass hier ein Hausmeister die Arbeit übernimmt, alle Mieter dafür aber entsprechend an den Unkosten des Vermieters beteiligt werden.

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In einem Achtfamilienhaus sollen die Parterremieter alleine
die Zugangswege reinigen.

Hallo Heinz,
die Leute im Parterre müssen dafür nicht die Treppe und die Fenster putzen. Der Arbeitsaufwand dürfte also für jede Partei etwa gleich sein.
Sawyer

In einem Achtfamilienhaus sollen die Parterremieter alleine
die Zugangswege reinigen.
Kann es sein, dass die anderen sechs Mieter sich nicht daran
beteiligen müssen? Gibt es evt. Grundsatzurteile? Wo kann ich
sowas finden?

Hallo,
ich denke nicht, dass so etwas grundsätzlich geregelt ist. Bei mir ist es beispielsweise auch so, dass laut Hausordnung (!) die Parterremieter abwechselnd für die Beseitigung von Unkraut und das Schneeschieben im Winter zuständig sind. Im Mietvertrag steht dazu nichts. Der Vermieter überwacht das aber nicht, folglich macht es mittlerweile keiner der beiden mehr. Ob die Vereinbarung in der Hausordnung im Streitfall rechtlich durchsetzbar wäre, ist mir aber unklar. Das wäre also die Frage, inwiefern eine Hausordnung rechtlich bindend ist ?!

Gruß
Sven

Hallo Heinz,
die Leute im Parterre müssen dafür nicht die Treppe und die
Fenster putzen. Der Arbeitsaufwand dürfte also für jede Partei
etwa gleich sein.
Sawyer

Hallo Sawyer!

Wie kommst Du darauf? Habe ich was überlesen? Ich kenne das so, dass Parterre-Bewohner die Treppe zum Keller und den Eingangsbereich putzen. Dazu gehört dann auch die Haustür. Gerade der Eingangsbereich ist oft besonders schmutzig und es ist keineswegs weniger Arbeit. Und auch in Parterre-Wohnungen gibt es Fenster.

Grundsätzlich kann aber mit jedem Mieter irgendeiner Wohnung vertraglich vereinbart werden, dass er den Gehweg fegen muss. Wenn die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist und ein Mieter dort als Gehwegfeger bestimmt wurde, dann muss er es eben machen. Er hätte schließlich den Mietvertrag nicht abschließen müssen.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

wie immer, „es kommt drauf an“, ich habe auch schon mal in einem Haus gewohnt, in dem der Mieter im EG Schnee geräumt hat. Allerdings war dessen Miete auch geringer als die aller anderen im Haus, und dies war im Mietvertrag auch so geregelt.

Gerhard

so, dass Parterre-Bewohner die Treppe zum Keller und den
Eingangsbereich putzen. Dazu gehört dann auch die Haustür.
Gerade der Eingangsbereich ist oft besonders schmutzig und es
ist keineswegs weniger Arbeit. Und auch in Parterre-Wohnungen
gibt es Fenster.

Hallo Anne,
in jeder Wohnung sollte es Fenster geben, doch die Parterrebewohner müssen nicht die Treppenhausfenster putzen. Das Kellerputzen ist in der großen Hausordnung geregelt.
Schöne Grüße
Sawyer

Habe mich erfolgreich geweigert!
Hallo Heinz,

unter Hinweis auf die Hausordnung steht auch in meinem Mietvertrag, daß ich als EG-Bewohner im Winter Schnee räumen soll.

Soweit mir bekannt ist, muß die Schneebeseitigung schon in den frühen Morgenstunden erfolgen.

Meinem Vermieter habe ich mitgeteilt, daß ich im Spätdienst arbeite, und keinesfalls vor 13 Uhr tätig werden könnte und zudem ein Angebot für eine angemessene Aufwandsentschädigung haben möchte.

Als ich nach ca. 4 Wochen noch immer nichts von ihm gehört habe, habe ich per Einschreiben-Rückschein mitgeteilt, daß ich bis zur Klärung der Angelegenheit nicht tätig werde.

Mittlerweile sind Jahre vergangen, und die Schneebeseitigung erfolgt durch eine Firma, die von allen Mietern anteilig bezahlt wird.