Aussenseite der Wohnungstür

Ich möchte ein Poster auf die Aussenseite meiner Wohnung tun, darf ich das überhaupt (den Vermieter werde ich wohl eh fragen, aber grundsätzlich)?.

DiV,

Noel

Ich möchte ein Poster auf die Aussenseite meiner Wohnung tun,
darf ich das überhaupt (den Vermieter werde ich wohl eh
fragen, aber grundsätzlich)?.

Grundsätzlich nein. Das bedeutet daher auch, dass bei einem fälligen Neuanstrich der Vermeiter dafür zahlen muss, selbst wenn Schönheitsrepa’s wirksam vereinbart wurden.