Außentreppe

Hallo liebe Forumgemeinde,

nehmen wir mal an es mietet jemand eine Wohnung im Erdgeschoß zu recht fairen Bedingungen. In der Wohnung führt eine schmale Treppe in zwei kleine Lagerräume, welche nicht als Wohnräume ausgebaut sind und auch nicht im Mietpreis inbegriffen sind. Der Mieter hat die Einverständniserklärung vom Vermieter diese Räume als Gästezimmer auszubauen auf eigene Kosten und zahlt dafür 10 Jahre keine Miete auf die Grundfläche der besagten Räume. Bei vorzeitigem Beenden des Mietverhältnisses wird anteilig nach Jahren ein gewisser Betrag der mit Rechnung nachgewiesenen Baukosten dem Mieter erstattet. Erd-geschoß ca. 85 qm Wohnfläche. Die beiden oberen Räume zusammen ca. 30 qm Grundfläche. Alles vertraglich festgelegt.

Im Erdgeschoß geht eine Terrassentür in den Garten vom Esszimmer aus, welche jedoch keine Stufen außen dran hat. Der Ausstieg ist ca. 65 cm hoch. Bei Anmietung der Wohnung wurde vom Vermieter versprochen das dort noch zwei oder drei Stufen angebracht werden. (mündlich)

Auf mehrmaliger Nachfrage im Laufe eines Jahres meinte der Vermieter, der Mieter solle eine Treppe anbringen. Der Mieter holte sich mehrere Angebote ein und legte diese dem Vermieter vor. Dieser wählte ein Angebot aus und erteilte dem Mieter die Erlaubnis zum Anbringen dieser Treppe. (Alles mündlich)

Der Mieter war so dumm diesen Auftrag beim Handwerker auf seinen Namen auszulösen. Er streckte die Rechnungssumme beim Handwerker vor da sie sich im Rahmen des Erschwinglichen gehalten hat und reichte beim Vermieter die Rechnung zur Begleichung ein.

Daraufhin meinte der Vermieter, dass alles was der Mieter in der Wohnung macht doch vertraglich so geregelt sei, dass er dies selbst zahle und dafür 10 Jahre kostenfrei nutzen kann. Bei dieser Regelung handelt es sich aber laut Vertrag nur um die oberen beiden Räume.

Er sei bereit die Hälfte der Rechnung für die Treppe zu übernehmen, dafür müsse er allerdings die Miete um 10 % erhöhen.
Muß nicht eine Terrassentür wenn sie in ca. 65 cm Höhe ins Freie führt auch zwei oder drei Stufen haben oder kann vom Vermieter verlangt werden, dass der Mieter mit einem Sprung ins Freie gelangt?

Übrigens die fehlenden Stufen stehen im Übergabeprotokoll der Wohnung als noch zu beseitigender Mangel. Nur von wem muß der Mangel beseitigt werden bzw. wer zahlt die Rechnung?

Es sei noch angemerkt: Das zwischen Vermieter und Mieter ein recht gutes Verhältnis besteht und der Mieter eigentlich nicht daran interessiert ist dieses Verhältnis zu verschlechtern. Nur sieht der Mieter auch nicht ein, dass alle Kosten welche die Wohnung angehen an ihm hängen bleiben und der Vermieter irgend wann Eigenbedarf anmeldet und dann für umsonst eine Top Wohnung sein eigen nennen darf.(jahrelang keine Kosten für die Wohnung gehabt)

MfG

unverkennbar

Hi,

nehmen wir mal an es mietet jemand eine Wohnung im Erdgeschoß
zu recht fairen Bedingungen.

Hmm, fair soll heißen günstig bis billig verhandelt?

In der Wohnung führt eine schmale
Treppe in zwei kleine Lagerräume, welche nicht als Wohnräume
ausgebaut sind und auch nicht im Mietpreis inbegriffen sind.

Das wäe ja nicht fair, sondern ein monatliches (Dauer-) Geschenk.

Der Mieter hat die Einverständniserklärung vom Vermieter diese
Räume als Gästezimmer auszubauen auf eigene Kosten und zahlt
dafür 10 Jahre keine Miete auf die Grundfläche der besagten
Räume.

Das Geschenk darf nun für Wohnzwecke erweitert werden, die Güte steigert sich. :wink:

Bei vorzeitigem Beenden des Mietverhältnisses wird
anteilig nach Jahren ein gewisser Betrag der mit Rechnung
nachgewiesenen Baukosten dem Mieter erstattet.

Und nimmt seinen Höhepunkt mit Kostenerstattung, von dem der VM nicht einmal weiss, ob sie den üblichen Bauregeln entsprechen, echt super! Kaum zu toppen.

Erd-geschoß ca.
85 qm Wohnfläche. Die beiden oberen Räume zusammen ca. 30 qm
Grundfläche. Alles vertraglich festgelegt.

Alles schriftlich, bingo, was kann ein Mieterherz jetzt noch wollen?

Im Erdgeschoß geht eine Terrassentür in den Garten vom
Esszimmer aus, welche jedoch keine Stufen außen dran hat.

Hmm, war dies bei der Anmietung schon bekannt? Dann ist dieser Umstand mit angemietet worden und stellt damit kein Mangel dar.

Der
Ausstieg ist ca. 65 cm hoch.

Hier sollte aus Sicherheitsgründen Schutzmaßnahmen ergiffen werden. Da die Gefahr von einer gemieten Wohnung ausgeht, würde der M dafür haften.

Bei Anmietung der Wohnung wurde
vom Vermieter versprochen das dort noch zwei oder drei Stufen
angebracht werden. (mündlich)

Hmm, wie war denn de genaue Wortlaut. Es könnte ja sein, das der VM etwas anderes darunter verstanden hat. Im Zweifel mal nachfragen. Von wem wird da nichts mitgeteilt.

Auf mehrmaliger Nachfrage im Laufe eines Jahres meinte der
Vermieter, der Mieter solle eine Treppe anbringen.

Das würde auf jeden Fall die Sicherheitslage verbessern. Eine Absperrung oder Rampe würde auch gehen (mit Geländer) :wink:

Der Mieter
holte sich mehrere Angebote ein und legte diese dem Vermieter
vor. Dieser wählte ein Angebot aus und erteilte dem Mieter die
Erlaubnis zum Anbringen dieser Treppe. (Alles mündlich)

Hmm, ist doch nett. Bei Baumaßnahmen hat der Eigentümer, hier wohl der VM, das Entscheidungsrecht was geschenen soll. Alles korrekt vom M eingehlten worden.

Der Mieter war so dumm diesen Auftrag beim Handwerker auf
seinen Namen auszulösen.

Wieso dumm? Dein Sichereitsvorkehrung als Treppe hat mehr Vorteile als andere Lösungen.

Er streckte die Rechnungssumme beim
Handwerker vor

Nein, der M bezahlte den Bauuftrag, der von VM genehmigt wurde.

da sie sich im Rahmen des Erschwinglichen
gehalten

*g* Das Glück findet keine Grenzen…
das ganze gabes auch noch zum Schnäppchenpreis :wink:)

hat und reichte beim Vermieter die Rechnung zur
Begleichung ein.

Vom Bezahlen beim VM war bsilang noch nicht die Rede. Wie kommt der M darauf, der VM würde für einen Mangel aufkommen müssen, der bei Einzug bekannt war? Weil der VM mal (wieder) nett sein will?

Daraufhin meinte der Vermieter, dass alles was der Mieter in
der Wohnung macht doch vertraglich so geregelt sei, dass er
dies selbst zahle

Kein Widerspruch, die Treppe ist ja außen.

und dafür 10 Jahre kostenfrei nutzen kann.

Wie war das noch mit dem Supergeschenk? Der VM wollte wohl mal über seine (monatlichen) guten Taten sprechen, und nicht nur genießen lassen…

Bei dieser Regelung handelt es sich aber laut Vertrag nur um
die oberen beiden Räume.

Tja, für den Keller wurde wohl nichts vereinbart? :wink:

Er sei bereit die Hälfte der Rechnung für die Treppe zu
übernehmen, dafür müsse er allerdings die Miete um 10 %
erhöhen.

Hmm, die (Scherz-) Grenze für Geschenke ist wohl erreicht worden. Der VM könnte sich langsam benutzt fühlen, die Schenkbereitschft geht dann wohl gegen null.

Muß nicht eine Terrassentür wenn sie in ca. 65 cm Höhe ins
Freie führt auch zwei oder drei Stufen haben

Dazu gibt es DIN Normen, die sollten eingehalten werden, schon wegen der Haftung (für den M).

oder kann vom
Vermieter verlangt werden, dass der Mieter mit einem Sprung
ins Freie gelangt?

Ist den die Terasse mitvermietet?

Übrigens die fehlenden Stufen stehen im Übergabeprotokoll der
Wohnung als noch zu beseitigender Mangel. Nur von wem muß der
Mangel beseitigt werden bzw. wer zahlt die Rechnung?

Tja, vielleicht dachte der VM das so viele Geschenke auch mal der M seine (einmalige) Dankbarkeit erweisen könne. Denn der M benutzt sie ja auch.

Es sei noch angemerkt: Das zwischen Vermieter und Mieter ein
recht gutes Verhältnis besteht

Sonst würde es ja nicht so viele Verteile geben…

und der Mieter eigentlich nicht
daran interessiert ist dieses Verhältnis zu verschlechtern.

Hmm, der M könnte dabei nur verlieren…

Nur sieht der Mieter auch nicht ein, dass alle Kosten welche
die Wohnung angehen an ihm hängen bleiben

Ach, es werden wohl kaum alle Kosten auf dem Mieter übergehen, weil dies in der BRD sittenwidrig wäre. Meist weiss der M garnicht wieviel Kosten es in Wirklichkeit gibt, welcher der VM klaglos und ohne aufhebens übernimmt.

und der Vermieter
irgend wann Eigenbedarf anmeldet und dann für umsonst eine Top
Wohnung

Hmm, was Ms so für Top halten, tzz tzz…
Nur weil es dem M gefällt, muß ein VM den selben Geschmack entwickeln.
Über Baunormen s. o.
Zudem würde eine Auszahlung vertraglich festgehlten.

sein eigen nennen darf.(jahrelang keine Kosten für die
Wohnung gehabt)

s. o.

vlg MC

PS: Der M könnte sich nach einer besseren Wohnung mit besseren Vertragbedingungen verändern, warum will der M denn nicht? Es gefällt dem M wohl sehr gut so. Nur, wer zu gierig auftritt wird alles verlieren…

Und nimmt seinen Höhepunkt mit Kostenerstattung, von dem der
VM nicht einmal weiss, ob sie den üblichen Bauregeln
entsprechen, echt super! Kaum zu toppen.

Wieso Kostenserstattung? Die Kosten der Baumaßnahmen werden nur erstattet bei eventuellem Auszug. Pro gewohntes Jahr - 20% des mit Rechnungen nachgewiesenen Kostenaufwandes, nach 5 Jahren gibt es kein Geld mehr aber die Grundfläche ist mietfrei für weitere 5 Jahre. Nach 10 Jahren ist der ortsübliche Mietpreis auf die Grundfläche zu zahlen.
Der Ausbau entspricht den Bauregeln, Mieter studiert Architektur. Bruder ist Bauing., Vater ist ebenfalls Architekt und besitzt ein Archtikturbüro. Geld für den Ausbau hat sich der Mieter vom Vater geborgt. Klar es tut dem Vater nicht weh so mal ca. 10 000 Eu zu verbauen wenn die Wohnung dadurch etwas schöner und größer wird für Sohnemann und dessen Familie. Übrigens besteht seitens des Mieters das Angebot mit Hilfe seines Vaters diese Wohnung dem Vermieter abzukaufen. Angebot wurde abgelehnt vom Vermieter. Das ist aber auch nicht das Thema.

Sondern eindeutig der Ausgang zur Terrasse bzw. Garten mit einem Höhenunterschied von 65 cm. Das ist eine Sturzkante bei geöffneter Tür und zu sichern. Entweder mit einem Gitter (französischer Balkon) oder mit einer Treppe (ca. 22 cm Tritthöhe = 1x Austritt plus 2x Stufe)

Mängelprotokoll bei Einzug:
Tür im Wohn-/Esszimmer ins Freie noch ungesichert. Sturzsicherung oder Treppe wird noch angebracht in beiderseitiger Absprache. Kosten sind durch einholen von Handwerkerangeboten (mind. 3 Angebote) vorher abzuklären.

Die Kosten wurden vom Mieter ebenfalls bei Papa aus dem Knie gesaugt in der Annahme das diese vom Vermieter übernommen werden. Hätte der VM bei der Angebotsabsprache erwähnt das er die Kosten nicht übernimmt, so wäre es nie zur Ausführung gekommen. Dann hätte der Mieter drei Bretter von aussen (1x Fußleiste, 1x Mittelsicherung, 1x Sicherung in Brüstungshöhe) angebohrt und gut. Da wäre niemand rausgefallen, es hätte den Sicherheitsvorschriften genüge getan und was noch ist, es wäre wesentlich kostengünstiger gewesen.

mfg
unverkennbar

PS: Geschenke vom VM sollte man dies wohl nicht nenne. Ehr ein einvernemliches Entgegenkommen im beiderseitigem Interesse. Es ziehen beide Seiten Vorteile daraus. Es wird auch nicht zur Streiterei kommen zwischen den Parteien. Bin nur an Meinungen zur Rechtslage interessiert.

Hi,

Und nimmt seinen Höhepunkt mit Kostenerstattung, von dem der
VM nicht einmal weiss, ob sie den üblichen Bauregeln
entsprechen, echt super! Kaum zu toppen.

Wieso Kostenserstattung?

Bei vorzeitigen Auszug?

Die Kosten der Baumaßnahmen werden
nur erstattet bei eventuellem Auszug.

Genau die vertraglich festgehalten sind, der Rest evt. auf Kulanz. Eine menschliche Regel: Je mehr Stress, desto weniger Kulanz…

Pro gewohntes Jahr - 20%
des mit Rechnungen nachgewiesenen Kostenaufwandes, nach 5
Jahren gibt es kein Geld mehr aber die Grundfläche ist
mietfrei für weitere 5 Jahre.

Wer wollte denn den Ausbau? Gerade für eine (noch) nicht vermietet Fläche…

Nach 10 Jahren ist der
ortsübliche Mietpreis auf die Grundfläche zu zahlen.

Auf die neue ausgebaute Fläche?

Der Ausbau entspricht den Bauregeln, Mieter studiert
Architektur.

Nur weil einer Elektriker ist, heißt das nicht auch ein guter Handwerker zu sein…

Bruder ist Bauing., Vater ist ebenfalls Architekt
und besitzt ein Archtikturbüro.

Eben alles Denker, keine Handwerker. Gut es sind sehr gute Voraussetzungen für ein gutes gelingen vorhanden, dass hatte sich vielleicht auch der VM erhofft.

Geld für den Ausbau hat sich
der Mieter vom Vater geborgt. Klar es tut dem Vater nicht weh
so mal ca. 10 000 Eu zu verbauen wenn die Wohnung dadurch
etwas schöner und größer wird für Sohnemann und dessen
Familie.

Jedenfalls nicht so weh wie eine Eigentumswohnung etc.
Wie bei (fast) allen Gutverdienern wird sich die Frage nach Eigentum stellen…schon wegen den Erben. Vieleicht hatte der Vater dies schon im Hinterkopf…

Übrigens besteht seitens des Mieters das Angebot mit
Hilfe seines Vaters diese Wohnung dem Vermieter abzukaufen.
Angebot wurde abgelehnt vom Vermieter. Das ist aber auch nicht
das Thema.

Wie (fast) alles kann der Peis der Nachfrage die Angebote lockerer machen, anyway. Es gibt auch käufliche Immobilien.

Sondern eindeutig der Ausgang zur Terrasse bzw. Garten mit
einem Höhenunterschied von 65 cm. Das ist eine Sturzkante bei
geöffneter Tür und zu sichern. Entweder mit einem Gitter
(französischer Balkon) oder mit einer Treppe (ca. 22 cm
Tritthöhe = 1x Austritt plus 2x Stufe)

War in meinem Posting u. a. erwähnt.

Mängelprotokoll bei Einzug:
Tür im Wohn-/Esszimmer ins Freie noch ungesichert.
Sturzsicherung oder Treppe wird noch angebracht in
beiderseitiger Absprache. Kosten sind durch einholen von
Handwerkerangeboten (mind. 3 Angebote) vorher abzuklären.

Leider wurde versäumt festzuhalten, wer es bezahlt.

Die Kosten wurden vom Mieter ebenfalls bei Papa aus dem Knie
gesaugt in der Annahme das diese vom Vermieter übernommen
werden.

btw: Geld zu dazu da (irgendwann) mal ausgegeben zu werden, was soll man da antworten?

Hätte der VM bei der Angebotsabsprache erwähnt das er
die Kosten nicht übernimmt, so wäre es nie zur Ausführung
gekommen.

Und der VM ist nun für den vertragliche Mißstand verantwortlich,
oder die Unwissenheit des M?

Dann hätte der Mieter drei Bretter von aussen (1x
Fußleiste, 1x Mittelsicherung, 1x Sicherung in Brüstungshöhe)
angebohrt und gut.

Moment, die Fassade ist nicht mitvermietet, siehe aktuelle Beiträge hier im Forum. Für diese „Beschädigungen“ sollte vorher das Einverständniss des VM eingeholt werden.

Da wäre niemand rausgefallen, es hätte den
Sicherheitsvorschriften genüge getan und was noch ist, es wäre
wesentlich kostengünstiger gewesen.

Wiederholen missfallt mir.

mfg
unverkennbar

Wo ist die Beantwortung meiner Frage?

PS: Geschenke vom VM sollte man dies wohl nicht nenne.

Gut, es könnte auch geldwerter Vorteil sein, kommt doch (zumindes zeitweise) auf das gleiche heraus.

Ehr ein
einvernemliches Entgegenkommen im beiderseitigem Interesse.

Wobei wohl jeder seine Vor- und Nachteile aufgewogen haben und sich so einig wurden.

Es
ziehen beide Seiten Vorteile daraus. Es wird auch nicht zur
Streiterei kommen zwischen den Parteien. Bin nur an Meinungen
zur Rechtslage interessiert.

Gut.

vlg MC

PS: Wenn schon die Baulaitung in der Familie liegt, warum werden keine Handwerker auf privater Basis eingestellt? Auch dies ist möglich als Privatmann, wenn die Abgaben entrichtet werden.