Guten Abend,
angenommen die Außentreppe zum Garten eines vermieteten Hauses (ca. 2 m hoch) ist in einem schlechten Zustand, d.h. die Stufen sind teilweise angebrochen und der Abstand zwischen den Stufen ist rund 20 cm. Ein Geländer gibt es auch nicht.
Was wäre wenn ein Mieter auf der Treppe stürzen würde wenn die Mieter schon zuvor durch den Vermieter auf den schlechten Zustand der Treppe hingewiesen wurden?
Würde die Sache anders aussehen wenn im Mietvertrag die Benutzung der Treppe verboten wurde? (Ein anderer Zugang zum Garten ist vorhanden).
Wie würde es aussehen wenn im Mietvertrag festgelegt ist dass die Benutzung der Treppe auf eigene Gefahr geschieht?
Gruss und Dank
Desperado