Außentreppe in schlechtem Zustand - Haftung?

Guten Abend,
angenommen die Außentreppe zum Garten eines vermieteten Hauses (ca. 2 m hoch) ist in einem schlechten Zustand, d.h. die Stufen sind teilweise angebrochen und der Abstand zwischen den Stufen ist rund 20 cm. Ein Geländer gibt es auch nicht.

Was wäre wenn ein Mieter auf der Treppe stürzen würde wenn die Mieter schon zuvor durch den Vermieter auf den schlechten Zustand der Treppe hingewiesen wurden?

Würde die Sache anders aussehen wenn im Mietvertrag die Benutzung der Treppe verboten wurde? (Ein anderer Zugang zum Garten ist vorhanden).
Wie würde es aussehen wenn im Mietvertrag festgelegt ist dass die Benutzung der Treppe auf eigene Gefahr geschieht?

Gruss und Dank
Desperado

Hallo!
t
Hinweisen/Warnen allein genügt nicht, wenn man die Treppe benutzen soll und kann. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Vermieter.

Will man die Treppe nicht instandsetzen, dann muss man die Benutzung unterbinden.
Allein durch Erklärung/Vereinbarung geht das nicht. Es braucht auch mechanische Sicherungsmaßnahmen, etwa Abschrankung unten und Versperren der Ausgangstür oben.

MfG
duck313