Hallo,
wir würden gerne zu unserem 1.OG eine Außentreppe anbauen
(ausschließlich dafür, damit man schneller in den Garten
kommt).
Braucht man für diesen Zweck eine Baugenehmigung (Bayern)?
Wie steppi schon schrieb, ist hierfür grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Geht aber meist problemlos durch, wenn man nicht unbedingt ein ganz utopisches Gebilde dort hinstellen möchte…
Wie ist das mit dem/den anderen Eigentümern, eigentlich müssten die vorher zustimmen?! Kann aber auch Inhalt der Baugenehmigung sein…
Wenn ja, was kostet das ungefähr?
Diese Auskunft gibt dir gerne das zuständige Bauamt/Bauaufsicht/Bauüberwachungsamt oder wie auch immer die in deiner Gemeinde/Landkreis heißen mögen… ;o)
Welche Außentreppe ist sinnvoll? Holz, Stahl, …?
Ist persönlicher Geschmack bzw. wird aus der Baugenehmigung hervorgehen (eventuell wird das Material/die Bauart vorgeschrieben). Da es sich ja schenbar nicht um einen offiziellen ‚zweiten Rettungsweg‘ handelt, sondern um ein reines ‚Privatvergnügen‘, um eben schneller in den Garten zu gelangen, dürfte hier aber wohl nicht zwingend eine Metallkonstruktion vorgeschrieben werden (Entscheidung des Bauamtes!)…
Kann mir auch hier jemand die ca. Kosten für solch eine Treppe
sagen?
Ca. 150 bis 2.000.000 Euro… ;o)
Wie lang, wie hoch, wie breit, welches Material, welche Ausführung??? Ohne nähere Angaben wird dir das niemand sagen können! Lass dir zwei bis drei Firmen kommen (gelbe Seiten) und Angebote/Kostenvoranschläge machen…
Denkt bitte auch über die eventuell nötige Verbesserung des Einbruchsschutzes an der Balkontür (?) nach, an der die Treppe oben enden wird - wäre doch echt böse, wenn ohne große Gegenwehr des Türelementes gleich über die frische Treppe eingebrochen werden würde!
Wir sind eben gerade am Überlegen, ob sich das überhaupt
lohnt…
Kommt wohl auf den Preis an…
DAnke!!
Bitte! ;o)
Gruß,
Silke
Grüße zurück und viel Spaß und Erfolg, Olli