Außenversicherung

Hallo zusammen!
Der VN hat seinem Freund vor längerer Zeit eine Videokamerea geliehen. Während eines Urlaubs in Tunesien wird der Freund überfallen und die Videokamera graubt.

Welche Hausratversicherung wird eintreten und warum?
Ich danke schon einmal im Voraus.

Hallo Alex,
niemand wird das ersetzen.
Denn die Kamera wurde verliehen.
Grüße
Raimund

und wenn sie sein Eigentum wäre, welche Versicherung zahlt dann bei Raub? Hausrat-, Reisegepäck- oder Haftpflichtversicherung

und wenn sie sein Eigentum wäre, welche Versicherung zahlt
dann bei Raub? Hausrat-, Reisegepäck- oder
Haftpflichtversicherung

Wäre sie sein Eigentum, würde für den Raub über die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung weltweiter Versicherungsschutz geboten.

Bei z. B. einem Einbruch in die Wohnung des VN würde auch für das geliehene Gerät geleistet werden, da hier nicht zwangsläufig Eigentum geboten sein muß.

Hausrat + Reisegepäck o.w.T.
.

Hallo Alex,
MM ist dieses über die Versicherung seines Freundes versichert. Ich beziehe mich hier auf den § 12 Außenversicherung:
„Versichert sind die Sachen die Eigentum des CN oder einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen sind weltweit auch versichert…“

Ich beziehe mich hier auf mit MM auf den Gebrauch der Sachen.

Wer wäre denn anderer Meinung ??

Grundsätzlich würde ich beiden Versicherungen den Schaden melden und beiden auch darüber Kenntnis geben.

Viel Spaß und ich bin mal gespannt, was die anderen sagen.

Martin

Hallo Martin,

würde ich auch so entscheiden… gemäß Grundsatz: Fremd vor Außen…

Gruß
Marco

Hallo zusammen!

VHB2000
§1 Versicherte Sachen
1.Versichert ist der gesamte Hausrat.[…]

  1. […]

  2. Die in Nr. 1 und Nr. 2 genannten Sachen sind auch versichert, soweit sie FREMDES Eigentum sind.

Jetzt muß nur noch der §12 beachtet werden.
Entschädigungsgrenzen!,Einbruchdiebstahl?,Raub?

Also zahlt die Versicherung des Freundes vom VN. (Fremd- vor Außenversicherung)

@raimund: Die Leihe ist in der Haftpflichtversicherung ein Ausschlußtatbestand. Aber Achtung!! Leihe ist nicht gleich Leihe

Wünsche allen Kollegen (und „Nicht-Kollegen“) ein schones Wochenende und ein schönen Gruß aus dem hohen Norden!