Hallo,
macht es einen Unterschied ob man sagt, der Bürgermeister (z.B. in Bayern) ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde oder der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen? Meiner Meinung sagen die beiden Aussagen genau das selbe. Was heißt nun nach außen vertreten? Ist der Bürgermeister beispielsweise als einziger berechtigt im Namen der Gemeinde Verträge abzuschließen? Wenn nun der leitende Beamte, der für das Personal der Gemeinde zuständig ist, Arbeitsverträge abschließt, gilt das dann als Innenverhältnis, oder vertritt er in diesen Fällen nicht auch die Gemeinde nach außen, eine Sache, die eigentlich nur dem Bürgermeister vorbehalten sein müsste?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
macht es einen Unterschied ob man sagt, der Bürgermeister
(z.B. in Bayern) ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
oder der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen?
eigentlich ist das das gleiche, aber die erste Formulierung ist eindeutiger. Die zweite könnte man auch so auffassen, daß es da u.a. auch um repräsentative Aufgaben geht.
Meiner Meinung sagen die beiden Aussagen genau das selbe. Was
heißt nun nach außen vertreten? Ist der Bürgermeister
beispielsweise als einziger berechtigt im Namen der Gemeinde
Verträge abzuschließen?
Genau, er ist der gesetzliche Vertreter.
Wenn nun der leitende Beamte, der für
das Personal der Gemeinde zuständig ist, Arbeitsverträge
abschließt, gilt das dann als Innenverhältnis, oder vertritt
er in diesen Fällen nicht auch die Gemeinde nach außen, eine
Sache, die eigentlich nur dem Bürgermeister vorbehalten sein
müsste?
Der Arbeitsvertrag wird mit einem Außenstehenden geschlossen, also ist das ein Fall für die Vertretung nach außen. Wie die Vertretungsregeln im einzelnen aussehen, regelt die jeweilige Gemeindeordnung (in Bayern §§ 38ff Gemeindeordnung, in NRW §§ 63, 64, 74). Grundsätzlich gilt, daß der Bürgermeister Vollmachten auf andere Mitarbeiter der Gemeinde übertragen kann.
Gruß,
Christian
Danke Christian für die Antwort.
Wenn der Bürgermeister Vollmachten überträgt, überträgt er dann auch die Verantwortung an den Ausführenden, oder ist letztendlich immer der Bürgermeister verantwortlich (politisch und juristisch) für das was geschieht, mit Ausnahme der strafrechtlichen Verantwortung, die ja immer persönlich ist? Können Haftungsfragen ebenfalls in den Vertretungsregeln festgehalten werden?
Servus,
Martin
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Hallo Martin,
Wenn der Bürgermeister Vollmachten überträgt, überträgt er
dann auch die Verantwortung an den Ausführenden, oder ist
letztendlich immer der Bürgermeister verantwortlich (politisch
und juristisch) für das was geschieht, mit Ausnahme der
strafrechtlichen Verantwortung, die ja immer persönlich ist?
Können Haftungsfragen ebenfalls in den Vertretungsregeln
festgehalten werden?
ohne das genauer zu wissen: Das wird bei Gemeinden nicht anders sein als in der Bundespolitik oder in Unternehmen. Natürlich - so möchte ich mal sagen - ist derjenige, der Kompetenzen deligiert, auch dafür verantwortlich, was damit geschieht, weil er ja schließlich die Person ausgewählt hat, die ihn vertreten soll.
In der Praxis sehe ich in den letzten Jahren eine wachsende Tendenz dahin, bei aufkommenden Problemen einen Mitarbeiter rauszuschmeißen und sich darauf zu berufen, daß der Mitarbeiter Regeln gebrochen oder seine Kompetenzen überschritten habe.
In Bevollmächtigungsschreiben steht im übrigen natürlich drin, daß man die Vollmacht nur in dem definierten Rahmen ausüben darf, auch wenn in der Außenwirkung Beschränkungen teilweise gar nicht wirksam sind.
Gruß,
Christian