Außenwände grundsätzlich kalt?

Hallo,
ich könnte in Hamburg eine Genossenschaftswohnung im 1. Stock mieten, die zu drei Seiten Außenwände hat, also nur eine Nachbarwohnung hat. Das Haus (3 Etagen) wurde 2000 fertiggestellt und hat scheinbar keine dieser neuen Wärmedämmungen drauf. Kann mir jemand sagen, wie kalt es in der Wohnung sei könnte, wenn ich ganz normal heize. Also ob auf mich wesentlich höhere Heizkosten und kalte Außenwände zukommen würden. Die Außenwände zeigen nach Osten, Süden und Westen.
Danke euch für Informationen!

Hi,

nein, das kann keiner. Aber der Energieausweis der Wohnung könnte zumindest Ansatzpunkte liefern, also da rein schauen.

GRüße

Moin,

ich könnte in Hamburg eine Genossenschaftswohnung im 1. Stock
mieten, die zu drei Seiten Außenwände hat, also nur eine
Nachbarwohnung hat.

das hat auch seine Vorteile . . . :wink:

Das Haus (3 Etagen) wurde 2000
fertiggestellt und hat scheinbar keine dieser neuen
Wärmedämmungen drauf.

D. h. es wurde gemäß relativ neuen Wärmedämmstandards erbaut. Allerdings vermutest Du kein außenliegendes Wärmedämmverbundsystem, so dass vermutlich zwischen dem Verblender und der Wand dahinter eine Dämmung verdeckt eingebaut ist . . .

Kann mir jemand sagen, wie kalt es in
der Wohnung sei könnte, wenn ich ganz normal heize. Also ob
auf mich wesentlich höhere Heizkosten und kalte Außenwände
zukommen würden. Die Außenwände zeigen nach Osten, Süden und
Westen.

Vorausgesetzt, der Bau wurde sach- und fachgerecht erstellt, sollten sich etwaige Mehrkosten diesbezüglich im überschaubaren Rahmen halten. Wenn alle anderen Aspekte zu der Wohnung „stimmen“, wäre das für mich kein Hinderungsgrund . . .

Hallo FRagewurm,

Kann mir jemand sagen, wie kalt es in
der Wohnung sei könnte, wenn ich ganz normal heize. Also ob
auf mich wesentlich höhere Heizkosten und kalte Außenwände
zukommen würden. Die Außenwände zeigen nach Osten, Süden und
Westen.

Wie wird geheizt?

Bei einer Zentralheizung ist dies im Verteilschlüssel berücksichtigt.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter,
es handelt sich um eine Zentralheizung (Fernwärme).
Verteilschlüssel? ? Bedeutet das, dass da z.B. bereits größere Heizkörper in der Wohnung sind und die Außenwände so bereits berücksichtigt wurden?

Viele Grüße vom Fragewurm

Hallo Wolfgang,
wo bekommt man den Energieausweis denn her? Und ist es ratsam, danach angesichts der angespannten Wohnungsnot überhaupt zu fragen?

Grüsse von Flüsschen

Hallo Fragewurm,

es handelt sich um eine Zentralheizung (Fernwärme).
Verteilschlüssel? ? Bedeutet das, dass da z.B. bereits größere
Heizkörper in der Wohnung sind und die Außenwände so bereits
berücksichtigt wurden?

Ja.
Wenn jeder seine Bude z.B. auf 20°C aufheizt, muss auch jeder pro m3 Wohnraum gleich viel zahlen.
Im Extremfall gibt es Wohnungen mit nur einer Aussenwand und solche mit 5 Aussenwänden.

Normalerweise wird etwa die Hälft der Heizkosten über die Kubatur verteilt und die Andere über die Wärmezähler.
Dabei hat dann jede Wohnung einen Faktor für die Kubatur und einen für jeden Zähler.
Etwas vereinfacht werden dann die Kosten durch die Summe der gewichteten Zählerstände geteilt und diese Verrechnungseinheit dann für jede Wohnung mit den Zählerwerten multipliziert.
Das Problem ist, dass man ALLE Zählersäne benötigt um abrechen zu können, deshalb kann ein einzelner Bewohner die Abrechnung für alle blockieren.

Ohne Wärmezähler, wo dies noch zulässig ist, wird normalerweise über die Kubatur und Faktoren verteilt.

Also auch wenn du alle Heizkörper abstellst bezahlst du Heikosten, da du Wärme von deinen Nachbarwohnungen bezogen hast

MfG Peter(TOO)

Hi,

von deinem Vermieter, der muss einen Energieausweis vorlegen: EnEV §16 Abs. 2 http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__16.html

Wenn er das nicht macht ist es eine Ordnungswidrigkeit die auch fett bestraft werden kann (EnEV §27 Abs. 2 in Verbindung mit EEG §8)

Ob du allerdings da ein großes Fass aufmachen willst in Bezug auf deine Wohnungsnot - das musst ganz allein du entscheiden.

Grüße

Hallo Peter,

interessant was du schreibst, das wusste ich überhaupt nicht.

Gilt das nur für eine Zentralheizung (ich suche immer noch eine Wohnung, also ist das generell gut zu wissen)? Wenn man eine Elektro- Nachtspeicherheizung hat wohl eher nicht, da wird dann wohl nach individuellem Verbrauch abgerechnet und nicht so, dass alle für ihre 20°C warmen Wohnungen dasselbe zahlen würden.

Ich will eine Genossenschaftswohnung haben. Das sind meist größere Wohnkomplexe und die haben eben eine zentrale Heizungsanlage. Da ist wohl anzunehmen, dass das meistens so läuft, oder?

Danke für deinen Rat!

Grüße vom Fragewurm

Hallo Fragewurm,

Gilt das nur für eine Zentralheizung (ich suche immer noch
eine Wohnung, also ist das generell gut zu wissen)? Wenn man
eine Elektro- Nachtspeicherheizung hat wohl eher nicht, da
wird dann wohl nach individuellem Verbrauch abgerechnet und
nicht so, dass alle für ihre 20°C warmen Wohnungen dasselbe
zahlen würden.

Ja, bei Nachtspeicher und (Gas-)Thermo pro Wohnung hat man Pech gehabt …

Ich will eine Genossenschaftswohnung haben. Das sind meist
größere Wohnkomplexe und die haben eben eine zentrale
Heizungsanlage. Da ist wohl anzunehmen, dass das meistens so
läuft, oder?

Ich kenne das deutsche Recht nicht im Detail.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung

MfG Peter(TOO)