Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Da es in einem Zimmer etwas schimmelt, will ich u.a. ein dezentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung einbauen. Dazu ist eine 160 mm große Kernbohrung an der Außenwand erforderlich.
Ist diese Bohrung für die Bausubstanz unkritisch oder ist dafür der Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig?
hallo campio,
ich weiß es nicht juristisch einwandfrei aber ich meine:
hierzu sollte die Genehmigung der Miteigentümer vorliegen.
Da deine Gründe für die Maßnahme jedoch unabweisbar sind müsste hier zugestimmt werden - ansonsten könntest du klagen, da deine Immobilie Schaden nehmen würde wenn du diese notwendige Instandsetzung nicht durchführen dürftest.
Frage doch dazu auch euren Verwalter oder Beirat.
Viele gRüsse
Annie
Hallo Campio,
160 mm ist sehr viel, aber wenn das Loch fachmännisch abgedichtet wird, sehe ich kein Problem mit der Bausubstanz. Allerdings sehe ich ein Problem mit den anderen Eigentümern. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich kann mit 99%iger Sicherheit sagen, dass Sie die Eigentümergemeinschaft fragen müssen. Das Loch, das Sie planen, ist größer als die übliche Bohrung für die Abzugshaube aus der Küche, und auch da will die Eigentümergemeinschaft mitreden. Allerdings könnte bei Ihnen das Argument gelten, dass die Bausubstanz erhalten wird (Thema Schimmel). Am besten Sie setzen sich mit den Eigentümern zusammen und erläutern Ihr Vorhaben.
Haben Sie schon einmal über einen Bautrockner nachgedacht? Nach meinem Wasserschaden hat der wahre Wunder bewirkt.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Beste Grüße
seekir
hallo
ich bin kein statiker
Hallo,
es ist ziemlich wahrscheinlich eine ETV Beschluss notwendig!
In jedem Fall ist aber die vorherige Information und Zustimmung des Verwalters notwendig.
Auch ist der Grund der Schimmelbildung zu thematisieren, da hier der Schlüssel der Kostenverteilung liegt.
Gruss Hermann