Außenwandabdichtung erneuern

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich habe ein älteres Haus geerbt welches seit Jahrzehnten im Familienbesitz ist.

Das Haus selbst steht an einem Hang und ist vorne am Keller komplett freistehen und die Gegenüberliegende Mauer ist nun mittlerweile nicht mehr freistehend.

Früher als es noch keine asphaltierte Straße gabe ist man vom 1. Geschoss im Altbau über eine Treppe nach unten auf die „Straße“ gegangen. Im Zuge der Flurbereinigung und des Straßenbaus wurde dieser Ausgang auf die vordere Seite die nach wie vor freistehend ist verlegt und dort dann außen eine Treppe nach unten angebracht.

Nun ist es so, dass wenn ich im 1. Geschoss stehe wo früher die Treppe nach unten auf die „Straße“ führte mittlerweile die Straße so hoch aufgeschüttet wurde, dass diese ca. 1-1,20m über dem Boden des 1. Geschosses liegt.

Nun ist das Problem, dass anscheinend von außen Feuchtigkeit nach innen gelangt und sich dadurch stellenweise an der Außenwang am Boden Nasse stellen bilden.

Nachdem ich nun den Boden in diesem Raum neu machen wollte und damit begonnen habe diesen „rauszureißen“ habe ich festgestellt, dass zum einem aus mir nicht erklärlichen Gründen „Löcher“ in der Außenwand auf der Höhe des Bodens sind und sich darin Erde befand. Diese konnte ich nun aus dem Loch herausgraben und kann nun im Endeffekt nach außen langen. Es befindet sich keine Abdichtung oder dergleichen an der Außenwand (zumindest nicht an dieser Stelle).

Zu allem Übel befindet sich direkt an der Hauswand auch noch ein Gehsteig der im Zuge des Straßenbaus vor zig Jahren angebracht wurde.

Nun meine Fragen:

  1. Das Haus war früher weitestgehend freistehend und wurde aufgeschüttet (Photos vom Anbau zeigen, dass es sich hierbei um Sandsteine, Steine, Schotter, Erde und sonstigen Auffüllmaterial handelt) - wer hätte sich damals um die Außenabdichtung kümmern müssen? Der damalige Eigentümer oder der Freistaat Bayern der die Straße aufgeschüttet (höhergelegt) und asphaltiert sowie den Gehsteig angebracht hat?

  2. Ich muss nun ja irgendwie nachträglich die Abdichtung anbringen oder erneuern - wer hat für die Freilegung der Wand die Kosten zu tragen? Ich selbst oder evtl. das Straßenbauamt bzw. die Gemeinde oder sind die Kosten anteilmäßig zu teilen? Mir geht es hierbei nur um die Kosten für die Freilegung und die Wiederherstellung des Gehsteiges etc. (Das ich die Kosten für die Abdichtung zu tragen habe ist mir klar)

  3. Lt. Vermesserungsamt und Grundbuchamt fehlen mir ca. 30qm Grundstücksfläche mittlerweile. Es gibt 2 Möglichkeiten wo diese geblieben sind: Entweder ist es der Gehsteig der nun an dieser besagten Außenwand direkt angrenzt oder der Gehsteig an der freistehenden Seite der am Garten angrenzt. Wie kann soetwas möglich sein? Ich habe keinerlei Unterlagen oder dergleichen die besagen, dass ein Teil des Grundstückes für die Erstellung eines Gehsteiges etc. an die Gemeinde bzw. dem Freistaat Bayern abgegeben wurde.

Hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären und würde mich über Antworten sehr freuen. Evtl. hat jemand ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Vielen Dank … mehr auf http://w-w-w.ms/qs33f#li_05

Hallo!

Das ist ja überhaupt kein technisches oder Bauproblem an sich !

Klar muss man eine Kellerwand immer abdichten vor dem Anfüllen,das ist nichts neues,das wurde auch vor hundert Jahren schon bedacht.

Da musst Du dich mit den Behörden auseinandersetzen,wie es sein kann,man füllt auf fremdem Grund auf,bis ans Haus ran um einen Fußweg oder Straße herzurichten oder erstmalig anzulegen.

Wer weiss,was der Altbesitzer da gemacht hat,zu was er seine Einwilligung gab.

Man muss doch die Grenzlinien nachvollziehen können oder eine Neuvermessung beantragen. Grundbuchauszüge einholen,steht da etwas drin zum Gehweg/Straße ?
Man kann ja schlecht öffentliche Flächen aufgraben lassen um seinen Keller abzudichten.
Zwar muss man sein Haus selbst vor normaler Feuchte und Oberflächenwasser schützen,aber wenn es so wäre wie hier ?

Das wäre doch Verhandlungsache,ich gebe Land ab,damit der Gehweg möglich wird,aber dafür sorgt ihr(Gemeinde/Land) auch für meinen trockenen Keller,den ich ja vorher hatte.

mfG
duck313

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Offen gesagt wusste ich nicht, in welchen Bereich ich dieses Thema einordnen soll.

Zum einem geht es um Baurecht, zum anderem um Grundstücksrecht etc.

Leider weiß auch ich nicht, was evtl. irgendwann mal unterschrieben wurde oder ob es da überhaupt etwas schriftliches gibt.

Das mit der geringeren tatsächlichen Grundstücksfläche als im Grundbuch steht weis ich von einer Vermesseung, die das staatliche Vermessungsamt vor einigen Jahren durchgeführt hat. Da hat eben die ermessene Größe von der im Grundbuchamt um ca. 30qm abgewichen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gehsteige etc. bereits gebaut, das eine Grundstück gehörte meinem Vater und das andere meinem Onkel.

So wie du es schreibst wäre es wohl ein „Zug“ um „Zug“ Geschäft damals gewesen. Was ist aber nun, wenn es evtl. eine Abdichtungen gab, diese aber durch die Zeit Schaden genommen hat oder evtl. durch die angrenzende Erde in seine Bestandteile zerfallen ist. Wie sieht es dann „rechtlich“ aus?

Hallo!

Solche Kellerabdichtungen halten lebenslang(des Hauses). Fachgerecht aufgetragen und bei Bedarf auch mit einer zusätzlichen mechanischen Schutzschicht( heute durch Kunststoff-Noppenbahn) versehen passiert da nichts mehr.
Gegen evtl. Staunässe vor der Wand muss man eine Dränage am Fußpunkt der Kellerwand anlegen und Sickerwasser seitlich wegleiten (bei Hanglage eher einfach,sonst in Schacht und mit Hebepumpe wegpumpen).
Das Füllmaterial vor der Wand muss durchlässig sein,damit Sickerwasser dort nicht lange ansteht,sondern schnell absinkt und in die Dränage gelangt.

Wenn Du von Kellerinnenseite unten am Boden durchgehende Löcher hast und da Erdreich drin ist,dann ist auch außen nicht gedichtet,denn dann müsste es mindestens von außen zugemauert sein,damit man vollflächig dichten konnte. Ein Loch gerade in Bodennähe darf nicht sein,es würde eine Abdichtung am kritischsten Punkt zunichte machen.

mfG
duck313

Ich habe mal einige Bilder hochgeladen.

Das eine ist gescannt - das sind Bilder von 1990 wo das Haus angebaut und das Dachgeschoss des alten Hauses erneuert wurde (auf dem Bild ist das alte Haus noch im Urzustand zu sehen. An den Wänden wurde außer Wärmedämmschutz sowie Außenputz nichts gemacht - der Gehsteig steht noch so wie auf dem Bild zu sehen.)

Die anderen Bilder zeigen zum einem die oberflächige Feuchtigkeit auf dem Boden in der alten Küche und zum anderem nun den freigelegten Boden mit einem Teil der Außenwand, der feuchten Erde die in der Mauer war wo der Stein oder besser gesagt der Teil der Mauer fehlt???

Lt. meinem Onkel ist der Boden in der Küche geschätzte 50-60 Jahre alt, die Straße die man hoffentlich auf dem einem Bild durchs Fenster sieht (Straße war nass und hat gespiegelt - befindet sich ca. 10cm unterhalb der Fensterunterkante) ist erst in den 60er/70er Jahre aufgefüllt worden. Ich habe auch noch ein Bild von der Scheune gemacht die teilweise damals abgerissen wurde und dem Haus weichen musste - der Rest der Scheune steht nach wie vor. Links die geschalte Wand ist die Stützmauer die in L-Form mit Statikberechnung etc. erstellt wurde, zwischendrin sieht man das „Geröll etc.“ und rechts wurde dann nachträglich noch Eisengitter mit Beton zur Stützung der alten Scheune angebracht).