Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe ein älteres Haus geerbt welches seit Jahrzehnten im Familienbesitz ist.
Das Haus selbst steht an einem Hang und ist vorne am Keller komplett freistehen und die Gegenüberliegende Mauer ist nun mittlerweile nicht mehr freistehend.
Früher als es noch keine asphaltierte Straße gabe ist man vom 1. Geschoss im Altbau über eine Treppe nach unten auf die „Straße“ gegangen. Im Zuge der Flurbereinigung und des Straßenbaus wurde dieser Ausgang auf die vordere Seite die nach wie vor freistehend ist verlegt und dort dann außen eine Treppe nach unten angebracht.
Nun ist es so, dass wenn ich im 1. Geschoss stehe wo früher die Treppe nach unten auf die „Straße“ führte mittlerweile die Straße so hoch aufgeschüttet wurde, dass diese ca. 1-1,20m über dem Boden des 1. Geschosses liegt.
Nun ist das Problem, dass anscheinend von außen Feuchtigkeit nach innen gelangt und sich dadurch stellenweise an der Außenwang am Boden Nasse stellen bilden.
Nachdem ich nun den Boden in diesem Raum neu machen wollte und damit begonnen habe diesen „rauszureißen“ habe ich festgestellt, dass zum einem aus mir nicht erklärlichen Gründen „Löcher“ in der Außenwand auf der Höhe des Bodens sind und sich darin Erde befand. Diese konnte ich nun aus dem Loch herausgraben und kann nun im Endeffekt nach außen langen. Es befindet sich keine Abdichtung oder dergleichen an der Außenwand (zumindest nicht an dieser Stelle).
Zu allem Übel befindet sich direkt an der Hauswand auch noch ein Gehsteig der im Zuge des Straßenbaus vor zig Jahren angebracht wurde.
Nun meine Fragen:
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Das Haus war früher weitestgehend freistehend und wurde aufgeschüttet (Photos vom Anbau zeigen, dass es sich hierbei um Sandsteine, Steine, Schotter, Erde und sonstigen Auffüllmaterial handelt) - wer hätte sich damals um die Außenabdichtung kümmern müssen? Der damalige Eigentümer oder der Freistaat Bayern der die Straße aufgeschüttet (höhergelegt) und asphaltiert sowie den Gehsteig angebracht hat?
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Ich muss nun ja irgendwie nachträglich die Abdichtung anbringen oder erneuern - wer hat für die Freilegung der Wand die Kosten zu tragen? Ich selbst oder evtl. das Straßenbauamt bzw. die Gemeinde oder sind die Kosten anteilmäßig zu teilen? Mir geht es hierbei nur um die Kosten für die Freilegung und die Wiederherstellung des Gehsteiges etc. (Das ich die Kosten für die Abdichtung zu tragen habe ist mir klar)
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Lt. Vermesserungsamt und Grundbuchamt fehlen mir ca. 30qm Grundstücksfläche mittlerweile. Es gibt 2 Möglichkeiten wo diese geblieben sind: Entweder ist es der Gehsteig der nun an dieser besagten Außenwand direkt angrenzt oder der Gehsteig an der freistehenden Seite der am Garten angrenzt. Wie kann soetwas möglich sein? Ich habe keinerlei Unterlagen oder dergleichen die besagen, dass ein Teil des Grundstückes für die Erstellung eines Gehsteiges etc. an die Gemeinde bzw. dem Freistaat Bayern abgegeben wurde.
Hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären und würde mich über Antworten sehr freuen. Evtl. hat jemand ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Vielen Dank … mehr auf http://w-w-w.ms/qs33f#li_05