Hallo,
angenommen es besteht die ganze Zeit eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug bei Gesellschaft A. Gesellschaft B teilt der Führerscheinstelle auf Grund eines Irrtums für einen Zeitraum mit sie würde versichern und später dann nicht mehr.
Die Behörde leitet dann eine Verfahren ein die Sache zu regeln, da sie nach Mitteilung von B davon ausgeht dass kein Versicherungsschutz besteht.
Hätte der Halter für die Kosten der Verfügung zu tragen? Er hat von der Beendigung keine Kenntnis erlangt.