Ausserbetriebsetzung KFZ - Kosten für Verfügung

Hallo,
angenommen es besteht die ganze Zeit eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug bei Gesellschaft A. Gesellschaft B teilt der Führerscheinstelle auf Grund eines Irrtums für einen Zeitraum mit sie würde versichern und später dann nicht mehr.

Die Behörde leitet dann eine Verfahren ein die Sache zu regeln, da sie nach Mitteilung von B davon ausgeht dass kein Versicherungsschutz besteht.
Hätte der Halter für die Kosten der Verfügung zu tragen? Er hat von der Beendigung keine Kenntnis erlangt.

Hallo!

Es wäre die Zulassungsstelle, nicht Führerscheinstelle, aber egal.

Kommt darauf an, ob die Meldung der Versicherung falsch war. Dann müsste sie auch Kosten tragen, die dem Halter wegen der unzulässigen Stilllegung entstanden sind.

Aber kann sich so ein Fall zutragen ?

Man ist bei A versichert und das weiß auch die Zulassungsstelle !
Wie kann da eine Meldung von B zur Einleitung von Zwangsmaßnahmen führen ?
Zulassungsstelle weiß, man ist bei A versichert bis zur Angabe einer neuen VS.

Dann müsste ja B gleichzeitig die Kündigung für A ausgesprochen haben plus die Erklärung, man versichert den Halter doch nicht.

Aber wie gesagt, ist diese Meldung falsch, dann muss sich B auch mögliche Kosten des Halters anlasten lassen.

MfG
duck313

danke

Kommt darauf an, ob die Meldung der Versicherung falsch war.
Dann müsste sie auch Kosten tragen, die dem Halter wegen der
unzulässigen Stilllegung entstanden sind.

Stillegung konnte noch rechtzeitig umgangen werden.
Die Zulassungsbehörde müsste sich dann direkt an die Versicherung wenden?
Gibt es sowas wie einen Rechtsgrundsatz der besagt dass derjenige Haftet der den Schade verursacht ect?

Aber kann sich so ein Fall zutragen ?

Man Fragt bei B nach einem neuen Tarif, Halter und B prüft nicht ob das KFZ noch versichert ist und B meldet das Versicherungsende nach Bekanntwerden des Irrtums an die Behörde.

Hallo!

Aber ja, das ist doch der bekannteste Grundsatz ,wer Schaden verursacht hat, der zahlt.
Nur wer hier der „Schuldige“ sein mag, das erschließt sich mir noch nicht so richtig.

Stillgelegt hatte die Zulassungsstelle, aber es konnte abgewendet werden.
Gut, wo ist da der Schaden ?

Man war die ganze Zeit bei A versichert.
Kümmert sich aber bei B um neuen Vertrag und schließt den auch ab.

B meldet das der Zulassungstelle und auch später, das sie den Vertrag widerruft (warum eigentlich ? hat man es dort selbst gemerkt, Vertrag A ist nicht gekündigt und läuft noch ?)

Wo ist hier aber die Kündigung des Versicherung A ? Nicht erfolgt, oder ?

Frage an alle : ist die Meldung eines Versicherungsbeginns gleichzeitig die Kündigung/Abmeldung einer schon laufenden Versicherung ?
Da man nicht 2 Haftpflicht-Versicherungen für ein Kfz haben kann, könnte das rein formal so laufen.

Aber es gibt Kündigungsfristen. Wie kann da Versicherung B für A abmelden ?

MfG
duck313

Stillgelegt hatte die Zulassungsstelle, aber es konnte
abgewendet werden.
Gut, wo ist da der Schaden ?

Die Verwaltungsgebühren vom Amt. Gegen die hat der Halter Einspruch eingelegt der prompt Abgelehnt wurde. Geprüft hat das Ordnungsamt welches bestimmt nicht unabhängig ist. Jetzt stellt sich die Frage wie das Verfahren weitergeht wenn man den Einspruch nicht zurückzieht und wie die Erfolgsaussichten sind.

B meldet das der Zulassungstelle und auch später, das sie den
Vertrag widerruft (warum eigentlich ? hat man es dort selbst
gemerkt, Vertrag A ist nicht gekündigt und läuft noch ?)

Nach Rechnungsstellung kam der Irrtum auf und die VS hat das Geld zurueckgezahlt.

Wo ist hier aber die Kündigung des Versicherung A ? Nicht
erfolgt, oder ?

richtig

Frage an alle : ist die Meldung eines Versicherungsbeginns
gleichzeitig die Kündigung/Abmeldung einer schon laufenden
Versicherung ?

Ein Versicherungsverhältnis kann z.B. fuer ein ganzes Jahr abschlossen werden. Und in meinem Fall hat Versicherung B nach Bekanntwerden des Irrtums daraus keine Folgebeauftragung geschlossen.