vor etwa 2 Monaten wurde jemanden angezeigt, weil dieser seine Schulden nicht zurückgezahlt hat. Nachdem man ihm mitgeteilt hat, dass eine Anzeige gegen ihn läuft, meinte er, der Gläubiger würde sein Geld nie wieder sehen, da er jetzt sowieso schon halb im Knast säße.
Meine Frage ist: besteht trotz der Anzeige eine Möglichkeit das Ganze außergerichtlich zu regeln, z.Bsp. dass man mit ihm einen Vertrag aufsetzte, in dem eine Ratenzahlung geregelt ist, ohne dass es zu weiteren strafrechtlichen Folgen für ihn kommt.
Falls dies nicht mehr möglich ist, wielange braucht es, bis es zu einem Prozess kommt?
wegen was wurde denn die Anzeige gegen den Schuldner gemacht?? Wegen Betrug (Geld unterschlagen etc? )? Wenn er deswegen in den Knast einrücken sollte, muss man Ihm explizit den Vorsatz des Betruges nachweisen. Sein Geld zurückbekommen ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und keine Strafrechtliche.
Vergleiche kann man immer machen, ob sich dann der Gegener auch dran hält ist wieder eine andere Sache
Meine Frage ist: besteht trotz der Anzeige eine Möglichkeit
das Ganze außergerichtlich zu regeln, z.Bsp. dass man mit ihm
einen Vertrag aufsetzte, in dem eine Ratenzahlung geregelt
ist, ohne dass es zu weiteren strafrechtlichen Folgen für ihn
kommt.
Falls dies nicht mehr möglich ist, wielange braucht es, bis es
zu einem Prozess kommt?
Ja genau wegen Betrugs. Wenn der Schuldner seine Schulden zurückzahlen sollte und der Gläubiger daraufhin den Strafantrag zurückzieht (Anzeige zurückziehen geht ja nicht), dann sollte eigentlich kein öffentliches Interesse seitens der Staatsanwaltschaft zwecks Strafverfolgung mehr bestehen, oder?
Ja genau wegen Betrugs. Wenn der Schuldner seine Schulden
zurückzahlen sollte und der Gläubiger daraufhin den
Strafantrag zurückzieht (Anzeige zurückziehen geht ja nicht),
dann sollte eigentlich kein öffentliches Interesse seitens der
Staatsanwaltschaft zwecks Strafverfolgung mehr bestehen, oder?
ich werd mal meinen Richter fragen. Wenn der Typ aber schon ne Latte an Vorstrafen hat, würde sicherlich schon ein öffentliche Interesse bestehen, um andere vor Ihm zu schützen.
Vielen Dank, so wie ich die Person einschätze, kann das gut sein.
Wie geht man am besten auf dem zivilrechtlichem Wege bei so einer Sache vor? Ich selber habe leider nur bedingt Ahnung, google hilft da leider auch nicht viel…
also hier die Antwort vom Richter: Die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen und wenn der Verdacht einer Straftat besteht wird auch Anklage erhoben. Ob das Verfahren niedergeschlagen wird, entscheidet ganz allein der Staatsanwalt auch wenn man die Anzeige zurückzieht.
Vielen Dank, so wie ich die Person einschätze, kann das gut
sein.
Wie geht man am besten auf dem zivilrechtlichem Wege bei so
einer Sache vor? Ich selber habe leider nur bedingt Ahnung,
google hilft da leider auch nicht viel…
dann solltest du nicht immer die googelstunden schwänzen (wie bediene ich googel)