Außergerichtliche Einigung

Moin,
meine Frage:
Mein Arbeitgeber (Kirchengemeinde) will mich „loswerden“ (ich hatte eine Affaire mit einer Mitarbeiterin). Nun hat der Pastor sich bereits vor meine Mitarbeiter gestellt und gesagt „Herr X wird nach den Sommerfeiren nicht mehr Ihr Leiter sein.“ Dabei gibt es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Kündigung!

Die MAV (der Betriebsrat bei Kirchens) trat nun an mich heran und hat gemeint (Es gab schon 2 Gespräche mit Kirchenvorstand und MAV usw.) ich solle mir überlegen wie viel ich wolle (Geld!).

Hat jemand einen Tipp?`(bin erst im 3. Jahr in der Einrichtung! Allerdings unbefristet als Leitung und Kandidat zur MAV-Wahl - wahrscheinlichst sogar Mitglied -> ab morgen))

NACHTRAG:
Habe während dem Schreiben einen Anruf bekommen, dass ich gekündigt werde.
Die MAV hat trotzdem angeboten, in Verhandlungen zu treten sodass ein Gerichtsprozess nicht nötig wäre…

Für außergerichtliche Einigung gilt im allg. 1 Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr als Obergrenze ggf. ist ein Zuschlag aus besonderem Grund möglich

Alles Gute

Wenn es keine rechtlichen Gründe (z.B. Abmahnung eines Fehlverhaltens oder Vertrauensbruch wie Griff in die kasse etc.) gibt, dann wird sich der Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage vor Gericht schwer tun, diese Kündigung astrein zu begründen.
Deshalb bietet man Ihnen eine Abfindung (Geld) an. Es liegt nun an Ihrem Verhandlungsgeschick, wieviel Sie rausholen. Da Sie erst 3 Jahre bei der Firma sind, sollten Sie nicht zuviel erwarten. Die untere Range (auch vor Gericht) dürfte bei 0,5 (Monatsgehalt) mal Betriebszugehörigkeit liegen. Alles was darüber wäre, ist gut verhandelt.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Moin zurück,
mit rechtlichen Fragen kenne ich mich leider nicht so aus. Es wäre gut, bei einem Rechtsanwalt die Sachlage zu besprechen.
Hoffen wir das Beste!
Hatee

Grüß Gott, sag ich mal!
Deinem „Moin“ nach zu schließen lebst Du im Norden, und nach meiner Erfahrun nach könntest Du´dann bei einer „protestantischen“ oder „reformierten“ Kirche angestllt sein. Aber das spielt keine große Rolle. Ich bin eher im sozialen Bereich oder auch auf dem theologischen Gebiet ein „Kenner“ der Kirche. Nur eines weiß, die Gerichte geben den kirchlichen Arbeitgebern meistens oder fast immer recht, wenn es sich um „moralische“ oder „sittliche“ Dinge handelt. Denn die Rechtsprechung sagt, die Kirche, welche auch immer, ist eine „Weltanschauliche Institution“ und sie darf deshalb an ihre Mitarbeiter bestimmte „moralische“ Forderungen und Erwartungen stellen. Deshalb wäre es äußerst ratsam, dies mit der MAV zu klären. Davor muss auf jeden Fall noch geklärt werden, ob im Arbeitsvertrag irgendwelche „Be-dingungen“ gestellt werden, die „moralisch einwandfreies“ Verhalten fordern. WEnn „Ja“ dürfte auch die MAV keine große Chance haben. Aber hoffen wir das Beste
H.Kapp

Moin,
meine Frage:
Mein Arbeitgeber (Kirchengemeinde) will mich „loswerden“ (ich
hatte eine Affaire mit einer Mitarbeiterin). Nun hat der
Pastor sich bereits vor meine Mitarbeiter gestellt und gesagt
„Herr X wird nach den Sommerfeiren nicht mehr Ihr Leiter
sein.“ Dabei gibt es keinerlei rechtliche Grundlage für eine
Kündigung!

Hallo,
wer gute Nerven hat, kämpft. Die Chancen beim Arbeitsgericht sind inzwischen auch für Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen etwas besser geworden. Allerdings sollten Sie sich vorher anwaltschaftlich beraten lassen.
Eine hohe Abfindung ist bei drei Jahren nicht drin. Ca. 1-2 Monatsgehäter, drei wäre ein sehr gutes Ergebnis.
Gruß
Martin

Hallo Ben-Friedrich,

die Faustformel für die derartige Vergleiche lautet:

1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr

Beste Wünsche
maasterp

Hallo,

bitte suchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf und nehmen Sie ein Beratungsgespräch.
Man kann auf dieser Plattform einige Ratschläge erhalten, aber eine Rechtsberatung ist nicht zu erwarten.

Sie müssen auch das Für und Wider abwägen, ohne Klage beim Arbeitsgericht, könnte Ihnen das Arbeitsamt Probleme bereiten. Man könnte von einem schuldhaften Verlust des Arbeitsplatzes ausgehen und Ihnen das ALG kürzen, bzw. für 3 Monate sperren oder die Abfindung in Anrechnung bringen. Hierzu kann ich Ihnen die genaue Rechtslage nicht nennen.

Ich würde die Kündigung und die Begründung der Kündigung abwarten und in Absprache mit einem Anwalt ggf. Klage erheben.

Sollte ein Kündigungsgrund angegeben sein und Sie klagen nicht, wird der K-Grund sich in Ihre Vita festsetzen und bei der Jobsuche sehr hinderlich sein. Dann lieber eine Klage anstrengen, die Sie sicher auch gewinnen können, mit einer anschließenden Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, eine Abfindung und ein wohlwollendes Zeugnis wählen.

Hoffentlich sind Sie rechtsschutzversichert, ansonsten wir eine Klage mit einem Gütetermin und Gesprächen mit dem Anwalt ca. 3.000 - 3.500 € kosten, aber der Einsatz lohnt sich sicher.

Viel Erfolg und melden Sie sich nach Abschluß einmal und berichten Sie.

Trotzkopf

Nabend,
Als Mitglied der Gewerkschaft GEW (& mit besten Kontakten zu Seiten des Arbeitgeberverbandes) habe ich meine Rechtshilfen schon aktiviert.

Das ich HIER keine Rechtsberatung erhalte, war mir von vornherein klar, wollte höchstens einen Tipp, wie hoch man fordern kann.

Da ich höchstwahrscheinlich Mitglied der MAV sein werde, hat mir jemand von der „Arbeitgeber-Vertreter-Seite“ schon mitgeteilt, dass ich ca. 10 Monatsgehälter als Abfindung fordern kann…

Werde mich gerne noch einmal melden.

Lg

Hallo,

als Orientierung kann ich Ihnen sagen, dass im öffentlichen Dienst pro 2 Jahre Zugehörigkeit 1 Monatslohn Abfindung üblich ist.

Vielleicht ist Ihnen dieser Hinweis etwas hilfreich.

Wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
tut mir leid, mit kirchlichen Einrichtungen und ihren Besonderheiten kenne ich mich nicht aus.
Viel Erfolg, trotzdem.

Hallo Ben-Friedrich, habe gerade lange geantwortet und wollte etwas korrigieren, dann war plötzlich der Text weg- ist er vielleicht angekommen??? Regine

Tut mir leid, in Kündigungsfragen bin ich kein Experte

Hallo Ben-Friedrich,

lies mal hier:
http://www.123recht.net/Kuendigung-Rechtliche-Besond…

Ich weiß leider nicht, ob in der MAV bereits ein Kündigungsschutz besteht, wenn Kandidaten auf der Liste stehen (analog zu Betriebs- oder Personalräten).
Ich kann auch nicht beurteilen, ob nach dem kirchlichen Arbeitsrecht „moralische Verfehlungen“ zu einer Kündigung ausreichen. Wenn nicht, wie kommt der Pastor zu dieser diskriminierenden Aussage?
Im Übrigen reichen Anrufe, dass gekündigt wird nicht aus. Kündigungen müssen zwingend immer schriftlich erfolgen.
Du musst selbst überlegen, ob du weiter unter diesem Druck arbeiten willst, dann rate ich zu einem Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (bitte bei der Anfrage kirchliches Arbeitsrecht erwähnen). Kostet ca. 300 Euro.
Bei einer Abfindung kannst du zwar pokern und fragen, wie viel es deinem AG wert ist, dich loszuwerden, üblicherweise liegen beim Vergleich die Höhen bei 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Zugehörigkeit.

Viel Glück!
Gruß Fredo