Aussergerichtliche Einigung bei Staatsanwaltsklage

Herr Bösartig (B.) bedroht Frau Liebsam (L.).

Diese benachrichtigt die Polizei, welche vor Ort ihre Aussage aufnimmt.
Herr B. bestreitet dies jedoch in seiner Aussage. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft oder so erstattet Anzeige.

Nach einigen Monaten kontaktiert Herr B. Frau L., da die Staatsanwaltschaft ihm einen Brief bezüglich des Verfahrens eingeleitet hat. Da Herr B. bereits vorbestraft ist und ihm Gefängnins droht, bittet er Frau L, um eine „Aussergerichtliche Einigung“ und darum, doch bitte gegen Geld die Anklage „zurückzuziehen“.

Kann Frau L aber überhaupt etwas machen? Sie hat schließlich nicht Anzeige erstattet sondern die Polizei oder Staatsanwaltschaft oder so. Ihre unterschriebene Aussage wird sie ja wohl auch nicht ändern, da sie tatsächlich bedroht wurde. Gibt es dennoch etwas, dass Frau L tun kann, um Herrn B Gefängnis zu ersparen. Sie hat Angst, dass Herr B ihr bei nichtkooperation etwas antut.

Gruß Zera

Niemand kann eine Strafanzeige zurückziehen. Allenfalls ein Strafantrag kann zurückgenommen werden.

Die Situation scheint ernst zu sein. Sie ist nichts für dieses Forum. Man sollte sich schleunigst an einen Anwalt wenden, wenn man Grund zur Sorge hat, oder aber an die Polizei.