Außergerichtliche Einigung keinen Beratungschein

Die Unterhaltssache wurde 2008 außergerichtlich geklärt mit Beratungschein für Unterhalt. Jetzt bekommt man keinen Beratungschein mehr für Unterhaltsangelegenheit weil kein urteil vorliegen würde.
Was kann man machen um trotzdem einen beratungschein zu bekommen?

bitte um hilfe

Rheinland-Pfalz

Die Unterhaltssache wurde 2008 außergerichtlich geklärt mit
Beratungschein für Unterhalt. Jetzt bekommt man keinen
Beratungschein mehr für Unterhaltsangelegenheit weil kein
urteil vorliegen würde.
Was kann man machen um trotzdem einen beratungschein zu
bekommen?

Ich gehe mal davon aus, dass dieser Thread sowieso gleich gelöscht wird…

Was soll denn der Rechtsanwalt machen? Soll der Unterhalt abgeändert werden? Es ist hier m.E zunächst zu prüfen ob nicht ein Fortgang damaligen Angelegenheit vorliegt, § 15 RVG. Wenn dies der Fall ist gibt es keinen 2. Beratungshilfeschein. Dann hat der Rechtsanwalt aufgrund des damals erteilten Scheines die Angelegenheit weiter zu bearbeiten (soweit die Angelegenheit nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, § 15 V Satz 2 RVG.)

Das ganze obliegt jedoch einer Einzelfallprüfung und kann aufgrund der Unkenntnis der Angelegenheit hier nicht weiter beantwortet werden.

ml.