Hallo,
wäre in folgendem Fall eine außergerichtliche Einigung nicht eigentlich Blödsinn oder ist einen der Sinn der Einigung nicht ganz klar:
A fing den ersten Streit mit B an. B hat ihn deshalb der Reihe nach angezeigt, aber A ist trotz naheliegender Beweise von B, straffrei ausgegangen. Monate später, B hat noch immer Wut im Bauch, was A ihn angetan hat, fängt er nun Streit an. A geht deshalb zum Anwalt und behauptet B habe diesmal Streit angefangen und wenn B nicht aufhöre, leite er gerichtliche Schritte ein. A zieht sogar C und D als Zeugen rein. B weiß zwar das A nichts beweisen könnte und die Zeugen C, D, nicht zu verwerten sind, aber er geht auch zu einem Anwalt. Er erklärt seinem Anwalt, er habe zwar was gegen A gemacht, aber A könne das nicht beweisen und mit den Zeugen C und D habe er nun wirklich nichts zu tun. Der Anwalt von B schreibt A also an streitet alles Vorwürfe gegen B ab, schlägt aber trotzdem eine sog. außergerichtliche Einigung vor, da A und B sich nicht mehr nähern sollen als … Meter, das beide nicht mehr übereinander schlecht reden sollen… und das A froh sein könne, das B nicht selbst gerichtlich was gegen ihn getan habe. A bzw. dessen Anwalt geht auf diesen Vorschlag ein und freut sich verlogen wie ein Hase.
Ist eine solche Einigung nicht eigentlich Blödsinn,
- wenn A dem B doch sowieso nichts beweisen konnte
- wenn A oder B sich gegenseitig weiterhin wegen irgendeinen neuen Schwachsinn jederzeit anzeigen könnten
- wenn A oder B auch trotzdem bei neuer Sache direkt gerichtliche Schritte einleiten lassen könnten. ?
Eine außergerichtliche Einigung tut dieses alles doch nicht verhindern. ?
B hätte ja auf das Schreiben der Anwältin von A garnicht reagieren müssen. Sieht es jetzt so aus, als ob B, dadurch das er auf das Schreiben von A reagierte, alles abstritt, aber trotzdem ne Einigung vorschlug, wie ein leichtes Eingeständnis von B aus. ?
Was meint ihr.
Danke
Dexi