außergerichtliche Einigung

Hallo,
wäre in folgendem Fall eine außergerichtliche Einigung nicht eigentlich Blödsinn oder ist einen der Sinn der Einigung nicht ganz klar:

A fing den ersten Streit mit B an. B hat ihn deshalb der Reihe nach angezeigt, aber A ist trotz naheliegender Beweise von B, straffrei ausgegangen. Monate später, B hat noch immer Wut im Bauch, was A ihn angetan hat, fängt er nun Streit an. A geht deshalb zum Anwalt und behauptet B habe diesmal Streit angefangen und wenn B nicht aufhöre, leite er gerichtliche Schritte ein. A zieht sogar C und D als Zeugen rein. B weiß zwar das A nichts beweisen könnte und die Zeugen C, D, nicht zu verwerten sind, aber er geht auch zu einem Anwalt. Er erklärt seinem Anwalt, er habe zwar was gegen A gemacht, aber A könne das nicht beweisen und mit den Zeugen C und D habe er nun wirklich nichts zu tun. Der Anwalt von B schreibt A also an streitet alles Vorwürfe gegen B ab, schlägt aber trotzdem eine sog. außergerichtliche Einigung vor, da A und B sich nicht mehr nähern sollen als … Meter, das beide nicht mehr übereinander schlecht reden sollen… und das A froh sein könne, das B nicht selbst gerichtlich was gegen ihn getan habe. A bzw. dessen Anwalt geht auf diesen Vorschlag ein und freut sich verlogen wie ein Hase.

Ist eine solche Einigung nicht eigentlich Blödsinn,

  • wenn A dem B doch sowieso nichts beweisen konnte
  • wenn A oder B sich gegenseitig weiterhin wegen irgendeinen neuen Schwachsinn jederzeit anzeigen könnten
  • wenn A oder B auch trotzdem bei neuer Sache direkt gerichtliche Schritte einleiten lassen könnten. ?

Eine außergerichtliche Einigung tut dieses alles doch nicht verhindern. ?

B hätte ja auf das Schreiben der Anwältin von A garnicht reagieren müssen. Sieht es jetzt so aus, als ob B, dadurch das er auf das Schreiben von A reagierte, alles abstritt, aber trotzdem ne Einigung vorschlug, wie ein leichtes Eingeständnis von B aus. ?

Was meint ihr.

Danke
Dexi

Ist eine solche Einigung nicht eigentlich Blödsinn,

  • wenn A dem B doch sowieso nichts beweisen konnte
  • wenn A oder B sich gegenseitig weiterhin wegen irgendeinen
    neuen Schwachsinn jederzeit anzeigen könnten
  • wenn A oder B auch trotzdem bei neuer Sache direkt
    gerichtliche Schritte einleiten lassen könnten. ?

Eine außergerichtliche Einigung tut dieses alles doch nicht
verhindern. ?

Die außergerichtliche Einigung soll da alles ja auch nicht verhindern. Es soll nur rechtsfrieden hinsichtlich der bestehenden Streitigkeiten geben.

Es kann niemals verhindert werden, dass es neue Streitpunkte gibt. Deshalb ist es aber noch nicht Blödsinn die alten zu regeln.

Im Übrigen gibt es auch keine Möglichkeit durch gerichtliche Schritte alle weiteren Streitigkeiten zu verhindern. Grundsätzlich stellt diese außergerichtliche Einigung eine gütliche Streitschlichtung dar, die sonst so oder so ähnlich vom Gericht entschieden wäre.

B hätte ja auf das Schreiben der Anwältin von A garnicht
reagieren müssen. Sieht es jetzt so aus, als ob B, dadurch das
er auf das Schreiben von A reagierte, alles abstritt, aber
trotzdem ne Einigung vorschlug, wie ein leichtes Eingeständnis
von B aus. ?

Oder eben als Zeichen, dass er endlich Ruhe haben will und dafür ein stückweit nachgibt - der Klügere gibt nach.

oT (zu: ‚Der Klügere gibt nach‘)
Hi,

… der Klügere gibt nach.

Das ist glücklicherweise nicht immer so, denn wenn es so wäre, würden sich überall die Dümmeren durchsetzen.

SCNR

Grüße
Sebastian