Hallo,
ich hätte mal folgende Frage: Wie ist es eigentlich mit den außergerichtlichen Kosten in WEG-Verfahren. Ich habe mal gehört, dass diese grundsätzlich jede Partei selbst zu tragen hat, egal ob er das Verfahren vor Gericht gewinnt oder nicht. Aber auch das Gegenteil habe ich schon vernommen, nämlich, die Partei, die vor Gericht „verliert“, muss auch die außergerichtlichen Kosten der „siegenden“ Partei übernehmen. Was stimmt eigentlich?
Robert
Hallo,
WEG-Verfahren ab dem 01.07.2007 –
Durch die WEG- Reform gab es wesentliche Veränderungen bei den Verfahrenskosten. Nach der bisherigen Rechtslage erfolgte die Kostenentscheidung grundsätzlich nach billigem Ermessen des Gerichts gemäß § 47 WEG.
Nunmehr ist geregelt, dass die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich die Partei zutragen hat, die im Rechtsstreit unterliegt. Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der obsiegenden Partei.
lG