außergerichtlicher Vergleich?

Hallo Wissende,

Privatperson A schuldet Privatperson B aus einem Vertrag eine festvereinbarte Summe. A zahlt nicht, B erwirkt Mahnbescheid.
A meldet sich nach Zustellung MB bei B schriftlich und teilt mit, dass A 2/3 überwiesen würde, B solle nach Eingang der 2/3 Unterlagen aushändigen (B hat hier ein Rückbehaltungsrecht) und nach Rückgabe der Unterlagen an A würden die restlichen 1/3 überwiesen und B solle Bankverbindung mitteilen.

B glaubt, es handelt sich hierbei ggf. um einen außergerichtlichen (Vergleichs)vorschlag und würde mit Mitteilung seiner Bankverbindung diesen Vorschlag zustimmen und befürchtet zudem, dass nach Rückgabe der Unterlagen keine weitere Zahlung würde.

Frage: Würde B mit Mitteilung der Bankverbindung diesem (Vergleichs-)Vorschlag zustimmen?
Muß generell eine Bankverbindung einem Schuldner mitgeteilt werden? B konnte hier im Internet keine entsprechenden Hinweise finden.
Für Hinweise und Links wäre B sehr dankbar.
LG

Privatperson A schuldet Privatperson B aus einem Vertrag eine
festvereinbarte Summe. A zahlt nicht, B erwirkt Mahnbescheid.
A meldet sich nach Zustellung MB bei B schriftlich und teilt
mit, dass A 2/3 überwiesen würde, B solle nach Eingang der 2/3
Unterlagen aushändigen (B hat hier ein Rückbehaltungsrecht)
und nach Rückgabe der Unterlagen an A würden die restlichen
1/3 überwiesen und B solle Bankverbindung mitteilen.

Das Mitteilen der Bankverbindung würde ich nicht als Annahme dieser Vereeinbarung ansehen.

Zur Sicherheit:
„Sehr geehrter Herr A, bitte überweisen Sie den fälligen Betrag in Höhe von X auf mein Bankkonto (Nr, BLZ). Ich sehe vom weiteren Verfolgen des Mahnbescheids ab, wenn bis zum tt.mm. mindestens 2/3 der Summe auf dem Konto eingegangen sind und der Rest bis zum tt.mm. eingegangen ist. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt dann vereinbarungsgemäß nach vollständiger Zahlung meiner Forderungen.“

B glaubt, es handelt sich hierbei ggf. um einen
außergerichtlichen (Vergleichs)vorschlag und würde mit
Mitteilung seiner Bankverbindung diesen Vorschlag zustimmen
und befürchtet zudem, dass nach Rückgabe der Unterlagen keine
weitere Zahlung würde.

Ja, das würde ich auch befürchten.
Und deshalb würde ich von der wohl vereinbarten Regelung „Unterlagen gegen Geld“ keinen Deut abweichen!