Aussergerichtlicher Vergleich - einige Fragen

Hallo zusammen,

ich habe mal einige Fragen zu einem aussergerichtlichen Vergleich.

Wir nehmen folgenden Fall an:
Im Frühjahr 2006 mietet Person X einen Wohnwagen in Holland an, bei einer Person in Deutschland. Bei Anreise ist die Unterkunft nicht wie beschrieben, es sind unhaltbare Zustände, welche alle per Photo dokumentiert werden. Noch vor Ort versucht man eine Einigung mit dem Vermieter. Doch diese Einigung scheitert kläglich durch einen kollerischen Wutausbruch des Vermieters. Es fallen Worte wie: „Nur über meine Leiche bekommen Sie Geld zurück…Das ist jetzt Ihr Problem…“ etc.
Nachdem Person X in den ersten Tagen dort mangels Hygiene des Trinkwassers krank wurde, wurde abgereist. Wieder in Deutschland wurde ein Anwalt beauftragt, um wenigstens die nichtgenutzte Miete und die komplett eingehaltene Kurtaxe einzufordern.
Der Mieter weigerte sich standhaft, selbst der Gerichtsvollzieher konnte nichts erreichen. Der Fall wird zu den Akten gelegt, und Person X hat den ausstehenden Betrag von ca 620€ innerlich abgeschrieben.

Nun klingelt im Januar 2009 bei Person X das Telephon und der Sohn des Vermieters bittet um Rückruf.

Nun zu den Fragen:

* Sollte ein Vergleich angeboten werden, was sind die Nachteile für den Vermieter, wenn der Vergleich nicht angenommen wird? Angenommen der Vermieter möchte ein privates Insolvenzverfahren vermeiden.
(Vorteil für den Mieter ist klar… er bekommt vielleicht einen Teilbetrag zurück)

* Was sind die Vorteile für den Vermieter, wenn der Vergleich angenommen wird?

* Wie läuft solch ein Vergleich ab? Geht das über den Anwalt, oder wird das privat geregelt?

Vielleicht hilft mir ja einer ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.
Wikipedia und google haben nicht wirklich geholfen.

Danke für eure Hilfe :smile:

Belini

Hallo!

Wenn in einer Angelegenheit ein Anwalt beauftragt worden ist, dann verhandelt man nicht an diesem vorbei. Man sollte also dem Sohn des Vermieters einfach sagen, er möge dort anrufen.