Hallo,
die freiwillige Einkommenssteuererklärung von 2006 hat eine Frist von 4 Jahren, oder? Müsste also nicht heute eingereicht werden.
Wenn der eheähnliche Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt Student wäre und von der Lebenspartnerin finanziell und naturell unterstützt wird, kann diese diese Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abziehen?
-
Wie wäre es, wenn der Student in der Endphase des Studiums wäre?
-
Wie wäre es, wenn man verlobt wäre?
-
Wie wäre es, wenn der eheähnliche Lebenspartner über das gesamte Jahr eine ärztliche Bescheinigung über eine nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit hätte?
-
Wie wäre es, wenn die verlobte Lebenspartnerin sich sittlich dazu gezwungen sieht, ihren studierenden Lebenspartner zu unterstützen, weil dessen Eltern sich im Ruhestand befinden und diesen finanziellen Mehraufwand nur sehr schwer zu leisten im Stande wären und der Student ebenfalls aufgrund des Studiums nicht zum Erhalt von Sozialleistungen berechtigt ist?
Danke sehr für eine Antwort und Hilfe!
Zusammengefasst: Kann eine verlobte Lebensgefährtin die Unterstützung ihres studierenden Lebenspartners unter besonderen Bedingungen steuerlich absetzen?
Danke sehr und einen Guten Rutsch!
Ingo
die freiwillige Einkommenssteuererklärung von 2006 hat eine
Frist von 4 Jahren, oder? Müsste also nicht heute eingereicht
werden.
2006+4=???
Welches Jahr habe wir heute???
=> nun der Fragesteller wollte dies auch nur bestätigt haben und keinen Mathematikunterricht… Wer lesen kann…
Nein, die Steuererklärung für 2006 muss heute nicht eingereicht werden, da wie bereits richtig bemerkt die Abgabefrist von 2 auf 4 Jahre verlängert wurde.
Den Rest hat ja Petz schon kurz und bündig beantwortet.
Einen guten Rutsch wünscht euch allen
e
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke sehr und einen Guten Rutsch!
Ingo
Hallo Ingo,
jo - der pez hat so was von Recht -
will sagen - Eheähnliche Lebendsabschnittsgemeinschaften, gemeinsamer Hausstand - sind im Steuerrecht halt immer noch keine Ehe. Das Sozialrecht sieht das ja alles anders z.B.
Also egal welches was wäre wenn - nix iss.
Auch so noch ein Frohes Neues 2009
Gruss Rainer
Wenn der eheähnliche Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt
Student wäre und von der Lebenspartnerin finanziell und
naturell unterstützt wird, kann diese diese Mehraufwendungen
als außergewöhnliche Belastungen abziehen?
Hallo,
ist der Lebenspartner Student, so bekommen höchstwahrscheinlich dessen Eltern noch Kindergeld. Wird für eine Person aber Kindergeld gewährt, so scheidet ein Abzug als außergewöhnliche Belastung aus.
Wird kein Kindergeld mehr gewährt, so kann eine Unterstützung dieses Lebenspartners nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass im gemeinsamen Haushalt auch mindestens ein gemeinsames Kind lebt und dieses Kind der Grund für die Nichtausübung einer entgeltlichen Arbeit ist, zum Beispiel während des Erziehungsurlaubes.
Gruß
Lawrence