Aussergew. Belastungen: Jst jeder berechtigt

Ich habe eine Frage zu diesem Paragraphen:

§ 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.

Bedeutet das, dass „JEDE“ Person ist unterhaltsberechtigt, wenn bei Ihr, infolge der Unterstützung durch Steuerpflichtigen, die öffentliche Leistungen gekürzt werden?

Ist dadurch wirklich JEDE Person untersützungsberechtigt? Das kann ja nicht sein oder?

Danke für die Antwort.

Bedeutet das, dass „JEDE“ Person ist unterhaltsberechtigt,
wenn bei Ihr, infolge der Unterstützung durch
Steuerpflichtigen, die öffentliche Leistungen gekürzt werden?

Nein, die Person wird dadurch nicht unterhaltsberechtigt, aber der Unterhalt ist als agB abzugsfähig.

Danke für die Antwort.

Nein, die Person wird dadurch nicht unterhaltsberechtigt, aber
der Unterhalt ist als agB abzugsfähig.

Was bedeutet „agB“?

agb= aussergewöhnliche Belastung
agb= aussergewöhnliche Belastung