Hmm, aber in http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f97022.htm
wird behauptet, dass bei einer Kur die Verpflegungspauschale (abzüglich häuslicher Ersparnis) angesetzt werden kann.
Das müsste doch - falls überhaupt richtig - auch auf ein KKH zutreffen?
*grübel*
Da steht doch aber eindeutig, dass das nur gilt, wenn die KK die Kur nicht bezahlt! Und das dürfte doch wohl auf den Krankenhausaufenthalt nicht zutreffen.
Da steht doch aber eindeutig, dass das nur gilt, wenn die KK
die Kur nicht bezahlt! Und das dürfte doch wohl auf den
Krankenhausaufenthalt nicht zutreffen.
Hmmm, *Kopfkratz*, sorry!
Habe ich wirklich überlesen.
Vielleicht sollte ich jetzt doch besser mal den PC ausmachen
und was erholsameres tun.