außergewöhnl. Belastungen / Verpflegungspauschale

Hallo zusammen,

zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören ja auch Arzt- und Krankenhauskosten, sowie Fahrtkosten dorthin.

Wie ist es bei Krankenhaus-/Kuraufenthalt mit Verpflegungskosten:
Kann man Verpflegungspauschalen ansetzen?
Falls „Nein“, warum nicht?

Gruß JK

Nein, weil man ja im KKH verpflegt wurde!

Nein, weil man ja im KKH verpflegt wurde!

Hmm, aber in
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f97022.htm
wird behauptet, dass bei einer Kur die Verpflegungspauschale (abzüglich häuslicher Ersparnis) angesetzt werden kann.
Das müsste doch - falls überhaupt richtig - auch auf ein KKH zutreffen?
*grübel*

LG JK

Da steht doch aber eindeutig, dass das nur gilt, wenn die KK die Kur nicht bezahlt! Und das dürfte doch wohl auf den Krankenhausaufenthalt nicht zutreffen.

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Da steht doch aber eindeutig, dass das nur gilt, wenn die KK
die Kur nicht bezahlt! Und das dürfte doch wohl auf den
Krankenhausaufenthalt nicht zutreffen.

Hmmm, *Kopfkratz*, sorry!

Habe ich wirklich überlesen.
Vielleicht sollte ich jetzt doch besser mal den PC ausmachen
und was erholsameres tun. :wink:

Herzliche Grüße JK