Außergewöhnliche Belastung?

Hallo,

wenn jemand sein studierendes Kind, das kein Bafög bekommt, und das über dem Alter liegt, in dem Eltern Kindergeld bekommen, finanziell unterhält: Wird das als außergewöhnliche Belastung anerkannt?

Grüße
Carsten

Hallo,
nachdem sich die Experten in Schweigen hüllen, empfehle ich als Steuer-Nichtexperte folgenden:

http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/unterhalt-a…

Kurz gesagt: nicht absetzungsfähig (wie auch der Unterhalt an die / den Ex nicht).
Gruß
Sebbistier

doch, steht doch in dem link…

gruß inder

„Zu den „außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen“ (§ 33a ESG) gehören auch Aufwendungen für den Unterhalt oder eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, für die man weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag erhält.“

Bitte präzise aus dem Link zitieren.

eija, da steht doch das es abzugsfähig ist… was soll denn da noch zitiert werden ?