Aussergewöhnliche Belastung

Guten Tag,
in 2012 ist eine Zahnarztrechnung über € 10.000 gekommen, davon wurden in 2012 € 7.500 bezahlt.
Die restlichen € 2.500 wurden in 2013 bezahlt.

Die Versicherung hat € 8.000 erstattet - € 2.000 muessen selber getragen werden.

In welchem Jahr muss die aussergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden ?
Oder ggf. aufteilen ?

Besten Dank und Gruss

finanzheini

Die außergewöhnlichen Belastungen sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie gezahlt worden sind.
Das heißt die 7.500 € in 2012 und den Rest in 2013.

Die Erstattung ist dann auch anteilig gegenzurechnen

Die Erstattung ist dann auch anteilig gegenzurechnen

Es geht bei der aussergewöhnlichen Belastung ja ohnehin nur um den nicht von der Versicherung erstatteten Betrag von € 2000,–.

Muss dieser Betrag aufgeteilt werden oder nicht ?