Kann man als außergewöhnliche Belastung
den Gesamtbetrag für das Krankenhaus, dem Zahnarzt, das Rezept oder ähnliches geltend machen oder nur den Betrag den man von der (privaten) Krankenversicherung
nicht erstattet bekommen hat?
Kann man als außergewöhnliche Belastung
den Gesamtbetrag für das Krankenhaus, dem Zahnarzt, das Rezept
oder ähnliches geltend machen oder nur den Betrag den man von
der (privaten) Krankenversicherung
nicht erstattet bekommen hat?
Ich weiss es von einem Bekannten für den ich die Steuern mache, alles angeben. Die Rechnungen laufen ja über den gesammten Betrag streichen können die Leute vom FA doch immer noch.
LG
Kann man als außergewöhnliche Belastung
den Gesamtbetrag für das Krankenhaus, dem Zahnarzt, das Rezept
oder ähnliches geltend machen oder nur den Betrag den man von
der (privaten) Krankenversicherung
nicht erstattet bekommen hat?
Nur den Betrag, den man nicht erstattet bekommen hat.
Grüße aus Frankfurt,
H.Schneider
Kann man als außergewöhnliche Belastung
den Gesamtbetrag für das Krankenhaus, dem Zahnarzt, das Rezept
oder ähnliches geltend machen oder nur den Betrag den man von
der (privaten) Krankenversicherung
nicht erstattet bekommen hat?
Nur den nicht erstatteten Betrag
Kann man als außergewöhnliche Belastung
den Gesamtbetrag für das Krankenhaus, dem Zahnarzt, das Rezept
oder ähnliches geltend machen oder nur den Betrag den man von
der (privaten) Krankenversicherung
nicht erstattet bekommen hat?
Hallo,
wie der Name schon sagt: außergewöhnliche Belastung ist nur die Differenz zwischen Ausgaben und Erstattung, daher nur der Anteil, welcher nicht durch die Versicherung erstattet wurde.
Grüße
Zaich