Liebe/-r Experte/-in, wenn man außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen möchte, sind zumutbare
Eigenanteile geregelt. Diese sind an Einkommensgrenzen gekoppelt z.B. 15, bis51T€ und über 51T €. Gelten hier für Verheiratete doppelte Beträge, sprich müssen Verheiratete mit einem Kind zusammen über 102T€ verdienen, um 4 % zumutbare Eigenbelastung zu haben oder gelten die 51T unabhängig ob man verheiratet ist oder nicht?
MfG Uwe