außergewöhnliche Belastung

Liebe/-r Experte/-in, wenn man außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen möchte, sind zumutbare
Eigenanteile geregelt. Diese sind an Einkommensgrenzen gekoppelt z.B. 15, bis51T€ und über 51T €. Gelten hier für Verheiratete doppelte Beträge, sprich müssen Verheiratete mit einem Kind zusammen über 102T€ verdienen, um 4 % zumutbare Eigenbelastung zu haben oder gelten die 51T unabhängig ob man verheiratet ist oder nicht?

MfG Uwe

Lieber Uwe, leider kann ich keine Antwort hier geben. Sorry

Hallo,

nein. Gesamtbetrag der Einkünfte gilt insgesamt und die Grenzen werden nicht verdoppelt.

kenn mich leider mit Deutschem Recht nicht aus…

Hallo Uwe,
die Bemessungsgrundlage „Gesamtbetrag der Einkünfte“ gilt unabhänig davon, ob man verheiratet ist oder nicht. Dies hat etwas mit der Begünstigung von Ehe und Familie zu tun.
Die Splittingtabelle (bei verheirateten) wirkt sich nur auf den Prozentsatz aus.
Gruß