Liebe/-r Experte/-in,
Ich las soeben über die zumutbare außergewöhnliche Belastung bei der Steuer: „Steuerpflichtige, bis zu 2 Kinder“.
Unsere beiden Töchter sind bereits Mitte Dreissig.
Meine Frage: Fallen wir damit noch unter die Kategorie „Steuerpflichtige, bis zu 2 Kinder“, oder werden wir jetzt steuerlich als „kinderlos“ eingestuft?
Vielen Dank für die Auskunft, und
freundliche Grüße
Karl
Hallo Karl,
die zumutbare aussergewöhnliche Belastung wird nach Par. 33 EStG pauschal berechnet. Wie der Begriff schon sagt, muss die Belastung des Steuerpflichtigen aussergewöhnlich sein, da es sich bei diesen Kosten immer um eigentlich privat zu tragende Kosten der Lebensführung handelt, die nue im Ausnahmefall steuerlich abziehbar sein sollen. Dies vorausgeschickt, wird errechnet, wieviel vom Gesamtbetrag der Einkünfte dem Stpfl zumutbar ist, bevor die Allgemeinheit sich an den Kosten (wie zb Krankheitskosten) beteiligen muss (über die Steuerbelastung aller).
Hier werden nur Kinder bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt, für die Du auch Kindergeld beziehst (aus welchem Grund auch immer!). Hierbei sind die Anspruchsvoraussetzungen nach Par. 32 EStG zu prüfen. Ich kann Dir aber so schon sagen, dass für Kinder im Alter von Mitte 30 keine Anspruchsgrundlage mehr besteht.
Also: so leid es mir tut, es ist der Prozentsatz bei der Berechnung der Eigenbelastung anzuwenden, derkeine Kinder mehr berücksichtigt und der ist bekanntlich ungünstiger.
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
Grüsse aus der Heide!