außergewöhnliche Belastung - Kieferorthopäde

Guten Abend,

die private Kostenübernahme der Rechnungen beim Kieferorthpäden sind ja als außergwöhnliche Belastund absetzbar.

Es wurde eine „Anfangsinvestition“ von 1250,-€ gezahlt und es folgen 24 Monatsraten a 240,-€.

Ist es möglich /sinnvoller (/erlaubt?) die Kosten pro Jahr abzusetzen oder in einem Gesamtbetrag am Ende der Behandlung?

Mit was für einer Steuererstattung kann man bei dieser Höhe -insgesamt dann ca. 7000,-€ - rechnen ?

Jahreseinkommen bei ca. brutto 30.000,-

Ist es möglich /sinnvoller (/erlaubt?) die Kosten pro Jahr
abzusetzen oder in einem Gesamtbetrag am Ende der Behandlung?

Die Kosten werden im Jahr der Zahlung angesetzt.

Mit was für einer Steuererstattung kann man bei dieser Höhe
-insgesamt dann ca. 7000,-€ - rechnen ?

0% -42%.
Genauer kann mans nicht sagen.

Hallo, von den Kosten wird die zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
Dazu muss man wissen, ist der Patient verheiratet, verdient die
Ehefrau auch und die Anzahl der Kinder.
Versicherungsleistungen sind natürlich auch noch abzusetzen. Gruß