Außergewöhnliche Belastung

Hallo!

Ich bitte Euch um Hilfe bei der Klärung der folgenden, rein hypothetischen Frage:

Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer unterstützt eine bedürftige, von der Grundsicherung lebende Angehörige (z.B. seine Mutter) einmalig mit einem Geldbetrag, da diese Angehörige bspw. eine Beerdigung ihres Ehemannes (nicht verwandt mit dem AN) besorgen muss und dieses mangels Vermögen nicht alleine schafft.

Kann der AN diese Finanzspritze als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Wenn ja, fällt das in die Sparte „Unterhalt für bedürftige Personen“ oder zählt dieses eher als andere außergewöhnliche Belastung?

Besten Dank im voraus!

Pauli

Sowas ist nicht absetzbar, die Kosten entstehen nicht zwangsläufig, da der Betroffene keine Rechtspflicht hat, die Beerdigung zu bezahlen. Weiterhin ist es auch keine Unterhaltsleistung.

Hallo,

das ist ja so nicht richtig.
Geht man von der Fragestellung aus>lebende Angehörige (z.B. seine Mutter) da diese Angehörige bspw. eine Beerdigung ihres Ehemannes

Mir geht es schon lange auf den Geist, dass bereits richtig beantwortete Fragen durch unwissende Besserwisser immer und immer wieder verunstaltet werden.

Warum ist man nicht einfach still, wenn man keine Ahnung hat.

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für einen Stiefsohn, die Beerdigung des Schwagers (Stiefvater) zu bezahlen. Auch greift hier die sittliche Pflicht nicht. Anscheinend hat man hier eine andere Vorstellung von diesem Begriff, die dem Fragenden jedoch nicht weiterhelfen wird.

Unterhaltsleistungen sind es keineswegs.

Bitte bitte, wer keine Ahnung hat macht sich nicht dadurch schlau, wenn er einfach aus irgendeiner Rechtsdatenbank hier etwas reinkopiert.

Danke für die freundlichen Worte

Allerdings scheint es mir dass außer Unfreundlichkeit und Arroganz deinerseits nichts Weiteres zu erwarten ist.
Im Gegensatz zu Dir beschäftige ich mich wenigstens noch mit der Möglichkeit einer
Minderung ,die man jedenfalls nicht wie Du einfach mal so verneint.

Zu empfehlen wäre hier sich mal die geeigneten Leitsätze des BFH diesbezüglich zu Gemüte zu führen.

Es bleibt auch dabei :
Außergewöhnliche Belastungen mindern neben den Werbungskosten und Sonderausgaben bei vielen Steuerzahlern das Einkommen. Dabei handelt es sich teilweise um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, teilweise aber auch um Zahlungen, die einmalig anfallen,

Es geht ja hier nicht um: >Formular U [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Im Gegensatz zu Dir beschäftige ich mich wenigstens noch mit
der Möglichkeit einer :Minderung ,die man jedenfalls nicht wie Du einfach mal so :verneint.

Es bringt nichts, wenn man mit der Materie nicht besonders vertraut ist und nur mal schnell ein paar Worte in einer Rechtsdatenbank liest und meint, man könne dann sowas sagen:

das ist ja so nicht richtig

Mit Verlaub, mir ist es egal, wenn jemand eine andere Ansicht hat und wenn diese sogar richtig wäre, dann freut es mich für den Fragesteller. Es bringt aber nichts, wenn man bereits richtig (von mir) beantwortete Fragen dann als falsch hinstellt.

Wenn ich persönlich etwas weiß, dann hat ein Fragender zwei Möglichkeiten; er glaubt es oder er glaubt es nicht. Ich werde meine Antworten wohl kaum noch beweisen müssen.

Man kann aber gerne mal in die Richtlinien 33.1 und 33a.1 reinschauen. Auch dann wird man selbst mit sittlicher Pflicht hier nicht zu einer für den Fragenden positiven Antwort kommen.

http://195.243.173.120/persoline/servlet/SearchResul…