Hallo!
Mal angenommen, jemand bekommt ein Häuschen überschrieben, drinnen wohnt noch das alte Mütterchen.
Es wären Geschwister auszuzahlen.
Die freien Räume müssten erst bewohnbar gemacht werden, d.h. es gibt z.B. kein Bad, keine Küche.
Man muss teilfinanzieren.
Es zieht das Arbeitszimmer eines zu 100% zu Hause arbeitenden Menschen mit um.
Kann man die Kosten des Umbaus, des Darlehens, der Auszahlung und den Umzug geltend machen? Oder nur anteilig, dem Arbeitszimmer entsprechend?
Gruß,
Eva
Hallo Eva
Mal angenommen, jemand bekommt ein Häuschen überschrieben,
drinnen wohnt noch das alte Mütterchen.
schön
Es wären Geschwister auszuzahlen.
nicht schön 
Die freien Räume müssten erst bewohnbar gemacht werden, d.h.
es gibt z.B. kein Bad, keine Küche.
Man muss teilfinanzieren.
Es zieht das Arbeitszimmer eines zu 100% zu Hause arbeitenden
Menschen mit um.
aha
Kann man die Kosten des Umbaus, des Darlehens, der Auszahlung
und den Umzug geltend machen? Oder nur anteilig, dem
Arbeitszimmer entsprechend?
geltend machen kann man vieles - doch: nur wo? Ich schätze mal du meinst in der Steuererklärung, oder?
Es gibt nur zwei Möglichkeiten (die mir einfallen) wo man Gelder absetzen kann:
a) Arbeitszimmer
b) haushaltsnahe Dienstleistungen
Genaueres bitte selbst im Netz suchen (ich möchte mal was anderes schreiben außer „googlen“).
LG Tobi@s