Hallo,
es geht nicht um die Zwangsläufigkeit der Insolvenz, sondern der Kosten.
Um als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu werden, müssen diese kosten aber eben zwangsläufig entstehen. Insofern geht es schon erstmal um diesen Punkt.
Wenn eine Insovenz droht, ist man gut beraten, sich juristischer Hilfe zu versichern und die kostet.
Unbestritten. Ebenso unbestritten und zumindest für mich logisch nachvollziehbar ist die Argumentation, dass man durch dieses Insolvenzverfahren am Ende weniger Schulden also einen Vorteil hat. Im Idealfall hat man mehr Schulden gespart als das Verfahren gekostet hat. Dann fehlt es praktisch schon überhaupt an einer Belastung, da ja eben ein Vermögensvorteil in Höhe der Restschuldbefreiung entsteht.
Allerdings wird es bei dieser Mutter wegen fehlender Zwangsläufigkeit abgelehnt. Vermutlich ist man einfach auch nicht verpflichtet eine Privat/Verbraucherinsolvenz anzumelden, womit es eben überhaupt schonmal an der rechtlichen Verpflichtung als Zwangsläufigkeit fehlt.
Nach dieser Argumenation dürften Scheidungskosten auch nicht abzugsfähig sein. Diese sind es aber.
Eine Scheidung können die beiden Ehepartner auch nicht allein zwischen sich auskaspern. Ich nehme an, dass das Gericht eine Rechnung schickt. Möglicherweise muss man auch einen Anwalt nehmen. Dann wären diese Kosten zwangsläufig.
Also das mit der fehlenden Zwangsläufigkeit ist auch nicht meine Argumentation, sondern nur die eines Finanzgerichtes die ich hier widergegeben habe. Der gesunde Menschenverstand würde mir bei diesem Aspekt auch etwas anderes sagen. Inzwischen habe ich etwas im Internet gefunden: http://www.steuerberater-pressler.de/aktuell/steuer-… Unter dem angegebenen Aktenzeichen kann man sicher noch mal weitergooglen.
Es geht bei der Zwangsläufigkeit eben darum, ob es sein muss. Bisher wurde das wohl bei einer Privatinsolvenz nicht so gesehen. Ich habe bei der Suche nun herausgefunden, dass beim BFH ein Verfahren anhängig ist, wo es um Insolvenzkosten geht (dort allerdings um die für den Insolvenzverwalter). Es wird jedenfalls deutlich, dass man das zum Einen unterschiedlich sehen kann und zu anderen, dass da wohl inzwischen eine andere Sicht eingenommen werden könnte als bisher. Aber wie gesagt, ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Möglicherweise könnte man jedoch auf dieses laufende Verfahren hinweisen und dieses abwarten lassen.
http://www.otto-schmidt.de/news/steuerrecht/insolven…
Grüße