Hallo,
angenommen, ein Student bezieht Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit und nimmt an, dass sein Gewinn (nach Abzug aller Pauschbeträge und Betriebsausgaben) für das Jahr ca. 8000 Euro beträgt.
Der Student ist über 25 Jahre, bezieht kein Kindergeld mehr und wohnt nicht mehr zu Hause, sondern in einer WG.
Können seine Eltern nun unterstützende Leistungen, die sie im Jahr an ihn getätigt haben, als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzen, oder greift hier die Höchstbetragsgrenze von 7680 Euro, wonach mit „-320Euro“ keine Geltendmachung möglich ist?
Mindert der Gewinn des Studenten den Höchstbetrag voll (also 7680 - 8000)? Oder gibt es gewisse Abstufungen?
Anzunehmen wäre ja, dass ein Student, der nicht arbeiten geht, schlechter gestellt ist (rein vom zeitlichen Aufwand) als ein Student, der nur die Beiträge seiner Eltern erhält, worauf diese dann die Ausgaben als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen können!
Vielen Dank und viele Grüße
Piet