Außergewöhnliche Kosten absetzen

Hallo zusammen,

leider konnte ich meine zuvor gestellte Frage nicht editieren.

Vielleicht passte die Überschrift nicht oder keiner konnte meine Frage sehen…

vielleicht hat sich hier auch jemand schon diese Fragen gestellt :smile:

in der Suche habe ich leider nichts passendes gefunden.

Kann A erzielbare ortsübliche Jahresmieterträge und die dazugehörigen Werbungskosten
in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen,
wenn A seine Eltern unterstützt indem er sie in einer seiner Eigentumswohnungen mietfrei wohnen lässt?

Wirkt sich das später steuerlich in irgendeiner Form auf den Verkauf dieser Wohnung aus?

Sprich Spekulationssteuer (10-Jahresfrist etc.)

Könnte es passieren, dass das Finanzamt vom evtl. erzielten Gewinn durch Verkauf Spekulationssteuer einfordert?

Vielen Dank für jede Aufschlussreiche Antwort Vorab :smile:

Hallo,

Kann A erzielbare ortsübliche Jahresmieterträge und die
dazugehörigen Werbungskosten
in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche
Belastungen ansetzen,
wenn A seine Eltern unterstützt indem er sie in einer seiner
Eigentumswohnungen mietfrei wohnen lässt?

Nen, das kann man nicht. Unter Umständen kann man es absetzen, wenn man bedürftige Angehörige unterstützt (Anlage U). Ob das hier möglich ist, ist aus der Ferne nicht einschätzbar.

Könnte es passieren, dass das Finanzamt vom evtl. erzielten Gewinn durch Verkauf Spekulationssteuer einfordert?

Wenn ein Gewinn erzielt wird, wird das passieren.

Kann A erzielbare ortsübliche Jahresmieterträge

nein, denn nicht erzielte einnahmen sind keine aufwendungen

und die
dazugehörigen Werbungskosten

diese ja -> alles was „kostet“

in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche
Belastungen ansetzen,
wenn A seine Eltern unterstützt indem er sie in einer seiner
Eigentumswohnungen mietfrei wohnen lässt?

ja, das geht, da es eine form des unterhaltes darstellt. wichtig dabei auch die opfergrenze bzw. die erzielten einkünfte und bezüge des unterhaltsempfängers.

das ganze wandert in die anlage unterhalt (unten schon verwechselt mit der „anlage U“.

Wirkt sich das später steuerlich in irgendeiner Form auf den
Verkauf dieser Wohnung aus?

ja, positiv, denn eine nutzungsüberlassung an angehörige stellt der eigennutzung gleich und bei ausschließlicher eigennutzung entfällt die steuerpflicht.

gruß inder

das ganze wandert in die anlage unterhalt (unten schon verwechselt mit der „anlage U“.

Als ich sei das letzte Mal benutzt habe, hieß sie noch so, zumindest die die der Empfänger unterzeichnen mußte. Insofern ist es keine Verwechslung.

die heisst auch heute noch so, aber da kommen eben nur unterhaltszahlungen an den geschiedenen ehegatten rein, nicht zu verwechseln mit den zahlungen z.b. an eltern oder kinder welche außergewöhnliche belastungen und nicht sonderausgaben sind.

gruß inder

… mehr auf

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%…

Danke für die Klarstellung !!!

Hallo zusammen und danke für die zahlreichen Antworten!

Zusammengefasst verstehe ich das wie folgt…

(Erzielbare) Jahresmiete + Werbungs.- bzw. Nebenkosten können bei bedürftigen Angehörigen als Außergewöhnliche Kosten angesetzt werden.

Bei Verkauf entfällt steuerpflicht da an Angehörige zur Nutzung überlassen, weil entspricht Eigennutzung.

(Erzielbare) Jahresmiete + können

bei bedürftigen Angehörigen als Außergewöhnliche Kosten
angesetzt werden.

eben nicht

Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

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weil sich Nordlichts Kommentar (Nen, das kann man nicht. Unter Umständen kann man es absetzen, wenn man bedürftige Angehörige unterstützt (Anlage U) so anhörte…

da es ja entgangene Miete wäre…