außergewönliche Bewerbungskosten ?

Es besteht die Möglichkeit, von der IHK ein genau auf das Profil des Arbeitssuchenden geschnittenes Firmenverzeichnis zu erstellen. Die Kosten des Verzeichnisses belaufen sich auf ca. 30-50 Euro. Das Arbeitsamt verweigert die Übernahme dieser Kosten mit der Begründung, es handle sich nicht um „normale" Bewerbungskosten. Zu bedenken ist jedoch, dass der Nutzen dieser finanziell kostengünstigen Maßnahme im Vergleich zu allen anderen Maßnehmen der Anstalt für Arbeit erheblich größer wäre, da es gezielt die Eingliederung des Arbeitssuchenden ins Arbeitsleben fördert. Gibt es gesetzlich die Möglichkeit, diese Kosten doch geltend zu machen bzw. gibt es Fördertöpfe für solche nicht „normale“ Bewerbungskosten?

Hallo Gutersamariter,

kannst Du ein wenig mehr Info zur Qualität
dieser auf das Bewerberprofil zugeschnittenen
Zielfirmenliste sagen?

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

Bei dieser Zielfirmenliste handelt es sich i.e.S. um einen Service der IHK für verschiedene Interessenten, vor allem für Unternehmen, die relevante Handelspartner in der Region suchen.
Möglich ist die Eingrenzung durch Eingabe verschiedener Auswahlkriterien (nach Branchen, nach ausländischen Import-/Exportpartnern dieser Firmen usw.)
Einem Arbeitssuchenden mit bestimmten perfekten Fremdsprachkenntnissen kann es beispielsweise nützlich sein, da er sich mit seinen Qualifikationen gezielt v.a. bei diesen Firmen initiativ bewerben kann.

Danke für die Antwort
Hallo Gutersamariter,

danke für die Antwort - sehr interessante Möglichkeit
der Recherche.

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling